Generalsekretär der FDP attackiert Absichten des Berliner Senats, Wohnungen für Flüchtlinge auch gegen den Willen der Eigentümer zu requirieren: "Berliner Senat bereitet offen Verfassungsbruch vor".
Grundgesetz Artikel 13:
(1) „Die Wohnung ist unverletzlich.“
(2) „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“
Im Berliner Senat gibt es Bestrebungen, das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) zu ändern, um damit der Polizei gegen den Willen des Eigentümers das Betreten von Immoblilien zu erlauben, um diese gegebenenfalls für Flüchtlinge zu beschlagnahmen. Eine Vorgehensweise, die gegen das Grundgesetz Artikel 13 verstößt. Das scheint den Berliner Senat aber nicht weiter zu stören.
Artikel 36 ASOG regelt, wann bisher die Polizei ohne richterlichen Beschluss in eine Wohnung eindringen kann: nur zur Abwehr von Gefahren und um Verbrechen zu verhindern.
Einem intern diskutierten Vorschlag zufolge soll dieser Artikel nunmehr um einen weiteren Absatz bereichert werden, dessen Wortlaut wie folgt kolportiert wird:
„Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit zur Unterbringung von Flüchtlingen Grundstücke, Gebäude oder Teile davon ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung von Obdachlosigkeit erforderlich ist“
Vorbereitung zum Verfassungsbruch
Der Generalsekretär der Berliner FDP, Sebastian Czaja, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Pläne des Berliner Senats, Wohn- und Gewerbeeigentum notfalls ohne Einwilligung der Eigentümer für eine Flüchtlingsunterbringung zu requirieren. Dies sei eine offene Vorbereitung zum Verfassungsbruch. Dem Versuch des Senats, das grundgesetzliche Recht auf Eigentum und Unverletzlichkeit der Wohnung auszuhöhlen, müsse man sich entschlossen entgegenstellen.
Zudem sei dieser geplante Verfassungsbruch auch vollkommen unnötig erklärte Czaja: „Bevor der Berliner Senat den Rechtsstaat ausschaltet, sollte er lieber den Verstand einschalten. In Sachsen stehen über 230.000, in Nord-Hessen rund 70.000, in ganz Deutschland 1,4 Millionen Wohnungen leer.
Die Flüchtlingskrise wird nicht dadurch bewältigt, dass wir in verfassungsmäßig garantierte Rechte eingreifen Wir müssen vielmehr anfangen, die Verteilung der Flüchtlinge bundesweit neu zu verhandeln.“ Auch die im Zusammenhang der Flüchtlingskrise begonnene Diskussion über eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes mit provisorischen Hallen sei alles andere als zielführend. „Zustrom und Nachzug von Flüchtlingen werden auch nach den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung anhalten. Wir brauchen daher keine weiteren Provisorien, sondern endlich eine neue nachhaltige Baupolitik für die Menschen, die bereits in dieser Stadt leben und für diejenigen, die hier in Zukunft leben wollen“, so Czaja.



