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Verfassungsklage gegen Merkel

Anwälte reichen Verfassungsklage gegen Merkels Flüchtlingspolitik ein. „Die Bundeskanzlerin darf mit ihrer Politik nicht den Rahmen der Gesetze verlassen, den die Wähler ihr durch das Parlament vorgegeben haben“ - Merkel sei insofern eine „Wiederholungstäterin.“

 


Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung eingereicht, berichtet der SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe.

In dem Schriftsatz rügen die sechs Kläger eine Verletzung ihres Wahlrechts und ihres Anspruchs auf Teilhabe an der demokratischen Willensbildung.

Das Gericht solle Angela Merkels Entscheidung vom 4. September 2015 über die Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge für verfassungswidrig erklären. Grundgesetzwidrig sei zudem, dass Merkel es unterlassen habe, das Dublin-III-Ab- kommen sowie die deutschen Asyl- und Aufenthaltsregeln umzusetzen.

„Die Bundeskanzlerin darf mit ihrer Politik nicht den Rahmen der Gesetze verlassen, den die Wähler ihr durch das Parlament vorgegeben haben“, sagt der Verfasser der Beschwerde, der Düsseldorfer Anwalt Clemens Antweiler. Merkel sei insofern eine „Wiederholungstäterin“: Schon bei der Energiewende oder der Euro-Rettung habe sie sich nicht an die eindeutigen Vorgaben europäischer und deutscher Gesetze gehalten.
 

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