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Goldheimholung: Was verheimlicht die Bundesbank?

210 Tonnen: Bundesbank beschleunigt 2015 die Goldheimholung – bleibt jedoch weiterhin alle Belege schuldig. Inventuren in allen Tresorräumen (auch den inländischen) durch vereidigte Wirtschaftsprüfer anhand zu veröffentlichender Barrenlistennummern gibt es bisher nicht.

 

Von Peter Boehringer

Wie gestern bereits angekündigt, wurde die Bundesbank wegen des anhaltenden öffentlichen Drucks beim Dauerthema der vergangenen fünf Jahre „Heimholung des Staatsgolds“ erfreulicherweise etwas proaktiver. Mit 210 nach Deutschland patriierten Tonnen hat man das Heimholungstempo nun beschleunigt, was wir als Bürgerinitiative „Holt unser Gold heim“ begrüßen.

 

Meine Schätzung vom 16.1. hat sich damit bestätigt: „Persönlich glaube ich an weniger als 125 Tonnen aus New York [tatsächlich waren es 99,5 Tonnen] – allerdings holte die BuBa dafür vermutlich 2015 einiges Goldmaterial aus Paris [tatsächlich waren es aus Paris nun 110 Tonnen]“. Zwar waren auch diese 210 Tonnen nur gut 6% des deutschen Gesamthorts bzw. etwa 10% der Auslandsbestände. Doch immerhin sind damit (wenn man den offiziellen Angaben der Bundesbank glauben darf) nun aktuell gut 1400 Tonnen im Lande – mithin gut 41% des Gesamthorts.

 

Es ist sicher erwartbar, dass die Mainstreampresse heute in ihren Kommentaren betonen wird, dass es bei gleichbleibendem Heimholungstempo nun nur noch bis 2017/18 dauern würde, bis die Bundesbank ihr eigenes, viel zu unambitioniertes, Rückholungsziel von leider nur 50% des Staatsgolds erreicht hätte. Das wäre ceteris paribus zwar mathematisch korrekt – doch weiterhin gilt:

 

a) Das inländische Lagerungsziel der Bundesbank i.H.v. von insgesamt nur knapp 1700 Tonnen (davon 674 Tonnen ab 2013 rückzuführen – gut 1000 Tonnen lagern schon seit 15 Jahren in D) impliziert einen dauerhaften Verbleib der anderen 1700 Tonnen im Ausland, was bei der eisernen-goldenen Währungsreserve inakzeptabel ist – zumal in den aktuellen Zeiten der EUR-Agonie, in der die Bundesbank für unser Deutschland unbedingt die Option einer (teilweise) mit Gold gedeckten Neuen D-Mark post Euro erhalten müsste!

 

b) Die Heimholung hätte schon 2013 abgeschlossen sein können – egal ob man nur 674 Tonnen oder eben die vollen damals noch ausstehenden ca. 2300 Auslands-Tonnen heimgeholt hätte. Alleine nur die Schweiz bewegt jährlich über 10.000 bis 20.000 Tonnen Gold in und aus ihrem Land! Logistik oder Transport-„Sicherheit“ wären darum nie ein Problem gewesen – diese Aussagen der Bundesbank waren immer unglaubwürdig.

 

c) Die Bundesbank bleibt selbstverständlich in der Nachweispflicht zur Richtigkeit ihrer Prozess-, Transport- und Inventarangaben! Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben auch 2015 keine oder nur geringe physische Transporte unserer Originalbarren aus den 1960er Jahren von NY nach FFM stattgefunden – allenfalls Umbuchungen von in den 1960er Jahren vorgenommenen Goldzubuchungen der NY Fed auf das Goldaccount der Bundesbank. Ggf. geschahen die Umbuchungen über die BIZ in Basel, deren Dienste die Bundesbank nach Eigenangaben seit Jahren beim Goldtransfer „in Anspruch nimmt“ (vermutlich nur buchhalterische / Clearing-Dienste; u.U. auch physische Neueinkäufe in Europa). Auch heute lieferte die Bundesbank keinerlei Belege für ihre Aussagen zu physischen Transfers der Originalbarren – obwohl diese sehr leicht zu erbringen gewesen wären!

 

d) Noch immer gab es keinen sauberen externen, physischen Audit des deutschen Goldes in Frankfurt – ein latenter Skandal bei deutschem Staatsvermögen im Wert von über 100 Milliarden Euro – und ein anhaltender Bruch der HGB-Inventarisierungsvorschriften. Die Bundesbank erläutert auch keinerlei Details zu Eingangskontrollprozessen. 2013 und 2014 etwa wurde ohne nachvollziehbaren Grund Gold aus den USA ein- und umgeschmolzen, so dass die ursprünglichen Barrennummern aus den 1960ern nicht mehr nachvollziehbar waren. In der heutigen Pressemitteilung der Bundesbank wird diese wichtige Angabe zu Umschmelzungen in 2015 (und damit einer zeugenlosen, endgültigen Vernichtung von physischen Barrennummern) erst gar nicht mehr beantwortet. Man muss auch hier das Schlimmste (weitere belegvernichtende Umschmelzungen) befürchten.

 

e) Sogar triviale und angeblich vollständig vorliegende Barrennummernlisten der bereits in D befindlichen Barren werden Uns-den-Eigentümern weiterhin vorenthalten – die Bundesbank veröffentlicht lediglich künstliche interne „Inventarnummernlisten“ ohne jede Belegkraft zur physischen, unverliehenen Existenz des deutschen Goldes im In- und Ausland.

 

Fazit:

Die Bundesbank hat ihr Heimholungstempo gesteigert, was positiv zu vermerken ist. Wir fordern aber weiterhin, 100% – und nicht nur 50% des Goldes heimzuholen, wie es leider noch immer von der Bundesbank angekündigt ist! Weiterhin fordern wir unverändert externe Inventuren in allen Tresorräumen (auch den inländischen) durch vereidigte Wirtschaftsprüfer anhand zu veröffentlichender Barrenlistennummern.

 

Solange dies nicht endlich geschieht, sind Doppelerfassungen physischer Barren auf mehreren Goldinventarlisten nicht ausschließbar. Ein solches fractional gold banking mit Staatsgold ist aber inakzeptabel, weil Gold dann seine Rolle als Währungsreserve nicht erfüllen kann.


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