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Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen straffrei

Kiel: Ladendiebstahl von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere straffrei. Polizeidirektion und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft: bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung keine strafrechtliche Verfolgung.

 

Die Führung der Polizeidirektion und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft in Kiel haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei "einfachen/niedrigschwelligen Delikten" wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll hervor, über das die "Kieler Nachrichten" (Donnerstagausgabe) berichten.


Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine "gemeinsame Erörterung" der Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft "hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen". Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt "Probleme in der polizeilichen Praxis" bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert wurden.


Es sei "regelmäßig problematisch" zu beurteilen, ob "strafprozessuale Maßnahmen" bei einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien. Solange es keine landesweite Regelung gebe, richte man sich "vorläufig" nach folgenden Leitlinien, heißt es wörtlich: "Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden...)" bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung "regelmäßig aus". Es sei denn, ohne Einsatz eines Dolmetschers gebe es Hinweise auf den Unterbringungsort des Flüchtlings.


Bei "höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)" sei Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu halten. Der Kieler Polizeichef Thomas Bauchrowitz werde eine Initiative für eine landesweite Regelung auch in Richtung Landes-Innenministerium starten, heißt es weiter in dem Papier vom Oktober.


Ein Ministeriumssprecher lehnte am Mittwochabend jeden Kommentar ab und verwies auf die Polizeidirektion Kiel. Auch die Behörde beantwortete eine Anfrage nicht, wie die Zeitung weiter berichtet. Der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Karl-Hermann Rehr, äußerte sich bestürzt. "Diese Weisung ist die Resignation des Rechtsstaates. Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, der hier ausgesetzt wird."
 

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