AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Widerrufsjoker: Neues Gesetz kippt Kredit-Widerruf per Juni

Jetzt ist es amtlich. Die Bundesregierung macht den Kniefall vor den Banken und kippt den Widerrufsjoker. Für alle, die bis 2010 eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, läuft jetzt die Galgenfrist. Wer nicht kurzfristig reagiert, hat verloren.

 

Von Roland Klaus

Das neue Gesetz kippt den Widerrufsjoker für Kredite, die bis Juni 2010 abgeschlossen worden sind, mit Wirkung zum Juni 2016. Das neue Gesetz für Immobilienkredite, das aller Voraussicht nach im März in Kraft treten soll, sieht diese extrem kurze Frist vor. Damit besteht nur noch eine kurze Galgenfrist für private Kreditnehmer, ihren Darlehensvertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung anzugreifen.

 

Unter Juristen ist diese sogenannte Rückwirkung des Gesetzes (also die Regelung für in der Vergangenheit abgeschlossene Kredite) höchst umstritten. Das kümmert die Bundesregierung allerdings nicht. Offenbar unter dem Druck der Banken, die unter der großen Zahl von Kreditwiderrufen ächzt, opfert man nun den Verbraucherschutz. In einer Pressemitteilung spricht das zuständige Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zwar beschönigend von „einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern“. Bei Lichte betrachtet handelt sich jedoch um nichts anderes als einen Kniefall vor den Kreditinstituten.

 

Umso wichtiger ist es nun, dass betroffene Verbraucher diese letzte Möglichkeit zum Widerruf auch wahrnehmen. In einem ersten Schritt sollte der eigene Kreditvertrag von einem kompetenten Anwalt auf fehlerhafte Widerrufsklauseln geprüft werden. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) bietet diese Prüfung kostenlos an. Bisher wurden von den Anwälten der IG Widerruf bereits mehr als 5.000 Kreditverträge unter die Lupe genommen. Besonders im Zeitraum zwischen 2002 und 2010, für den nun die gesetzliche Neuregelung besonders streng ausfällt, ist die Fehlerquote mit rund 80 Prozent besonders hoch.

 

Das heißt nichts anderes, als dass vier von fünf Immobilienkredite aus diesem Zeitraum angreifbar sind und den Kreditnehmern damit die Möglichkeit bieten, ihren Darlehensvertrag auch heute noch zu widerrufen. Folge eines solchen Widerrufs ist normalerweise eine Rückabwicklung des Darlehens. Das bedeutet zum einen, dass der Kreditnehmer aus seinem Darlehensvertrag entlassen wird und die aktuell niedrigen Zinsen sofort für eine Umschuldung nutzen kann. Zum anderen bedeutet eine Rückabwicklung aber auch, dass das Kreditinstitut dem Kunden eine Entschädigung für in der Vergangenheit zu viel bezahlte Zinsen bezahlen muss. Nicht selten wird dadurch die Restschuld, die der Bank noch geschuldet wird, um zehn Prozent oder mehr reduziert.

 

Eine solche vollständige Rückabwicklung des Kredits ist zumeist nur durch eine Klage und ein Gerichtsverfahren zu erreichen. Allerdings zeigt die Erfahrung der IG Widerruf (www.widerruf.info), dass viele Banken auch ohne Prozess die Kunden aus ihren Verträgen aussteigen lassen, wenn diese von einem erfahrenen Anwalt vertreten werden und außergerichtlich kompromissbereit sind. Dies bedeutet, dass der Kunde zwar auf die Entschädigungszahlung der Bank verzichtet. Im Gegenzug bekommt er aber den sofortigen Ausstieg aus dem Darlehen und damit zumeist mindestens eine Halbierung der Kreditzinsen mit sofortiger Wirkung. Dies ist besonders dann lohnend, wenn die Zinsbindung des alten Darlehens noch mehrere Jahre läuft.

 

Verbraucher sollten daher ihre Darlehen jetzt möglichst schnell anwaltlich prüfen lassen, um die noch verbleibende Frist bis Juni effektiv zu nutzen. Die Anwälte der IG Widerruf machen bei entsprechender Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung des Widerrufs. In vielen Fällen werden die Kosten dafür von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Teilweise ist für den Verbraucher sogar noch der Abschluss einer solchen Versicherung nach erfolgter Prüfung des Kredits möglich.

 

Falls keine Rechtsschutzversicherung greift, bietet die IG Widerruf durch ihre Partner auch die Durchsetzung des Widerrufs mit Hilfe einer Prozessfinanzierung. Damit vermeidet der Kreditnehmer jegliches Kostenrisiko und bezahlt nur im Falle eines erfolgreichen Widerrufs ein Erfolgshonorar an den Prozessfinanzierer.

 

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC
Aktuelle Presse

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) betrachtet steigende Temperaturen als wirtschaftliches Risiko. "Die Hitze schadet unserer Volkswirtschaft enorm", sagte Schneider dem "Handelsblatt".

Er sorgt [ ... ]

Finnlands Außenministerin Elina Valtonen hat Europa dazu aufgerufen, im Umgang mit Russland weiter auf Druck und Abschreckung zu setzen. "Jetzt darf es nicht wieder eine Zeitenwende geben, die uns [ ... ]

Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich

Im Nordosten Frankreichs sind am Sonntag elf Menschen bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen. Wie die Behörden mitteilten, gab es keine Überlebenden.

An Bord befanden sich demnach zehn Fallschirmspringer, [ ... ]

Der Chef der Jungen Union, Johannes Winkel, fordert die Bundesregierung zu einer großen Steuerreform auf, andernfalls solle man das Projekt ganz abblasen.

Es bringe wenig, eine Steuerreform zu verabschieden, [ ... ]

Polen dringt bei der Bundesregierung auf Zahlungen an die noch lebenden NS-Opfer. Die wenigen noch lebenden polnischen NS-Opfer sollen nach dem Willen der Regierung in Warschau mehrere Tausend Euro Hilfszahlungen [ ... ]

Ärztechef will deutlich höhere Preise für Zigaretten und Alkohol

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, spricht sich für eine deutliche Verteuerung von Tabak- und Alkoholprodukten aus. Ziel sei es, insbesondere Jugendliche [ ... ]

Die israelische Regierung hat am Sonntag den Völkermord an den Armeniern durch das Osmanische Reich während des Ersten Weltkrieges offiziell anerkannt. Grundlage ist ein Resolutionsentwurf von [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.