Der politische Gehorsam deutscher Medien geht mittlerweile so weit, dass man nicht mal mehr regierungskritische Anzeigen schaltet. Ein Inserat mit der Überschrift „Merkel mogelt weiter! Wie lange noch?“ erschien lediglich in der HAZ, JF und NZZ. Die anderen lehnten ab.
Von Klaus Peter Krause
Es ist das gute Recht von Zeitungsverlagen, Inserate in ihren Blättern zu verweigern. Begründen müssen sie ihr Nein nicht, können es aber. Verstoßen Inserate gegen gesetzliche Vorschriften, wird aus dem Verweigern-dürfen ein Verweigern-müssen. Das ist der Fall, wenn Inserate Strafgesetze missachten und beispielsweise Verleumdungen oder Mordaufrufe enthalten.
Aufsehen fand in der letzten April-Woche, dass fast alle deutschen Zeitungen eine Anzeige nicht aufnehmen wollten, die sich gegen Bundeskanzlerin Merkel richtete.
Die Überschrift des Inserats hieß „Merkel mogelt weiter! Wie lange noch?“ Die ersten Sätze darunter lauteten: So sieht die Mogelpackung aus: Mit dem EU-Türkei-Abkommen versucht uns Bundeskanzlerin Merkel weiszumachen, sie hätte die Masseneinwanderung nach Deutschland im Griff. Doch die Fakten zeigen: Beim Türkei-Abkommen handelt es sich um einen Taschenspielertrick.“ Dann folgen die Erläuterungen. Die ganze Anzeige finden Sie hier.
HAZ, JF und NZZ brachten, was andere ablehnten
Keine Scheu, die Anzeige zu bringen, hatte die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ). Ebenso nicht die Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit (JF-Ausgabe vom 29. April, Seite 13). Auch die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) in der Schweiz veröffentlichte sie.
Einzelheiten zum Geschehen hat die Schweizer Tageszeitung Blick (http://www.blick.ch/) gebracht. Unter der Überschrift „Anti-Merkel-Inserat geschaltet – AfD-Unterstützer machen Stimmung in der Schweiz“ schrieb das Blatt: „Während deutsche Zeitungen eine Publikation verweigerten, hat die NZZ heute prominent ein Inserat veröffentlicht, das Kanzlerin Merkel als Betrügerin betitelt. Hinter der Anzeige steckt eine dubiose Vereinigung, die der AfD nahesteht.“ Den ganzen Beitrag (publiziert am 25. April, aktualisiert am 2.Mai) finden Sie hier.



