Bernd Lucke: Niemand kann gegen Rechtsverstöße noch einschreiten. Die EZB hat einen Freibrief erhalten. Die Demokratie in Deutschland und der EU wurde beschädigt. Es ist ein trauriger Tag für unseren demokratischen Rechtsstaat.
Von Bernd Lucke (Europaabgeordneter, ALFA):
Indem das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Klage verneint hat, hat es die ständig mächtiger werdende und ihren Herrschaftsanspruch ausdehnende Europäische Zentralbank der demokratisch legitimierten Kontrolle entzogen. Es gibt damit keine Möglichkeit mehr, Vertragsbrüche und Mandatsüberschreitungen der EZB anzufechten.
Das heutige Urteil ermöglicht ihr, weit jenseits ihres demokratisch legitimierten Mandats zu handeln, ohne dass dies gerichtlich überprüfbar wäre.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich auf einen formalen Standpunkt zurückgezogen, statt inhaltlich zu urteilen. Das mag aus Sicht des Gerichts bequem sein: Es vermeidet den inhaltlichen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof und es wird künftig nicht mit Bürgerklagen in dieser Angelegenheit belästigt. Aber der Akzeptanz Europas in Zeiten europakritischer Referenden erweist das Gericht einen Bärendienst: Denn inhaltlich hat das Bundesverfassungsgericht ja schon 2014 festgehalten,
- dass die EZB mit dem OMT-Programm ihr Mandat überschreitet,
- dass die EZB nicht unbeschränkt Staatsanleihen kaufen darf,
- dass es sich nicht um Geldpolitik handelt, wenn die EZB selektiv die Staatsanleihen bestimmter Krisenländern kauft und dies an Strukturanpassungsprogramme bindet,
- dass die EZB nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik befugt ist,
- dass Markteingriffe der EZB, die die Zinsen von Staatsanleihen senken, ein Verstoß gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung sind.
Alles dies ist richtig. Alles dies steht jetzt verwaist im Raume. Niemand ist da, der gegen die Rechtsverstöße noch einschreiten könnte. Die EZB hat einen Freibrief erhalten. Die Demokratie in Deutschland und der EU wurde beschädigt. Es ist ein trauriger Tag für unseren demokratischen Rechtsstaat.
Kläger der sogenannten "Professorenklage" bedauern OMT-Urteil
Joachim Starbatty hat die heutige Zurückweisung seiner Klage (sogenannte "Professorenklage") vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen direkte Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) mit Unverständnis zur Kenntnis genommen: „Das Bundesverfassungsgericht folgt dem politischen Urteil des Europäischen Gerichtshof und ordnet sich unter“, kommentierte Starbatty.
Durch sogenannte Outright Monetary Transactions“ (OMT) könnte die EZB Staatsanleihen einzelner Mitgliedsländer der Eurozone aufkaufen. Viele Politiker begrüßen das Urteil, weil dadurch das Ausscheiden einzelner Länder aus der Eurozone unwahrscheinlicher wird. Starbatty und andere Kläger wie der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler sehen im OMT-Programm hingegen einen Bruch geltender europäischer Verträge.
Starbatty begründet die bereits nach Bekanntgabe des OMT-Programms im September 2012 eingereichte Verfassungsbeschwerde mit der damit verbundenen Anreizwirkung auf die Mitgliedstaaten der Eurozone. „DAS OMT-Programm stellt der EZB einen Freibrief aus, Staaten mit Geld zu versorgen“, so Starbatty weiter.
Der Tübinger Professor für Volkswirtschaftsehre und Abgeordneter des Europäischen Parlaments für die Allianz für Fortschritt und Aufbruch Joachim Starbatty initiierte seine Klage gemeinsam mit befreundeten Professoren. Starbatty hatte mehr als 10.000 Unterstützerunterschriften gesammelt.



