Immer mehr Flüchtlinge machen Urlaub in ihrem Heimatland woraus sie vor Krieg geflüchtet sind - nachdem sie sich in Deutschland arbeitslos meldeten.
Offiziell flohen sie aus ihrer Heimat, um einer Verfolgung gegen Leib und Leben zu entkommen. Sie beantragten Asyl in Deutschland, bekamen es oder erhielten den Flüchtlingsstatus.
Doch dann reisten diese anerkannten und arbeitslos gemeldeten Asylbewerber für einen kurzen Urlaub in ihre Heimatländer, wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon. Nach dem vermutlichen Besuch bei Freunden und Verwandten kehrten sie anschließend nach Deutschland zurück.
Entsprechende Vorfälle habe es nach Recherchen der „Welt am Sonntag“ in Berliner Arbeitsagenturen gegeben. Mit den Vorgängen vertraute Personen gingen davon aus, dass dies keine „Einzelfälle“ seien, sondern auch in anderen Regionen Deutschlands passiere.
Wie „Welt am Sonntag“ weiter erfuhr, forderte das BAMF die Arbeitsagenturen in Berlin bereits im Juni schriftlich dazu auf, Reisen von Asylberechtigten in ihre Heimatländer der zuständigen Ausländerbehörde zu melden.
Einem Sprecher des Bundesinnenministeriums nach gebe es jedoch auch nachvollziehbare Gründe für einen vorübergehenden Aufenthalt im Einzelfall, wie etwa schwere Erkrankungen von Angehörigen.
Das muss Konsequenzen für den Aufenthalt nach sich ziehen.“
(A. Schuster, Obmann Unionsfraktion, Innenausschuss)
CDU-Mann Schuster könne sich nur ganz wenige Fälle vorstellen, in denen eine solche kurzzeitige Rückkehr gestattet werden könne: „Dafür wäre es aber zwingend erforderlich, dass wir die Flüchtlinge künftig generell verpflichten, eine solche Reise zu beantragen und vom BAMF genehmigen zu lassen“, so Schuster.



