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ARD-ZDF: Haftbefehl gegen alleinerziehende Mutter wegen GEZ

Die Schergen des "öffentlich-rechlichen Rundfunks" greifen immer brutaler durch. Weil sie den ARD-ZDF-Beitragsservice nicht zahlte erging ein Haftbefehl gegen eine alleinerziehende Mutter.

 

Kathrin Weihrauch aus Brandenburg ist verzweifelt: Seit August liegt ein Haftbefehl gegen Sie vor. Der Grund: Sie weigert sich den ARD-ZDF Beitragsservice zu zahlen weil sie noch nie einen Fernseher besaß. Nun bangt die alleinerziehende Mutter besonders um das Schicksal ihrer Tochter (7): was passiert mit dem Kind, wenn die Polizei die Mutter in den Knast abführt?

 

Briefe an die zuständige Anstalt RBB blieben bisher unbeanwortet. Darin beanstandet Weihrauch vor allem die Verhältnismäßigkeit der Mtitel. Nun befürchtet sie, dass jederzeit die Polizei klingelt und der Abtransport ins Gefängnis erfolgt. Ein Nervenkrieg, der sie kaum noch ruhig schlafen lässt. Muss das Kind dann ins Heim?

 

Zuvor ist Weihrauch schon seit einem halben Jahr mit Drohungen terrorisiert worden. Zwangsvollstreckungsmassnahmen wurden eingeleitet, es erfolgte ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Seit August nun der Haftbefehl.

 

Das Gericht hat offenbar keine Probleme mit diesen brachialen Massnahmen. Das Brandenburger Amtsgericht hält den Haftbefehl weiterhin für gerechtfertigt. Aber zur Absicherung soll das Landgericht Potsdam nun endgültig entscheiden. Bange Frage: wann wird der vorliegende Haftbefehl vollstreckt?

 

Katrin Weihrauch bittet in einer Mail an MMNews um Hilfe:

"Mein Name ist Kathrin Weihrauch und ich bin ein klassischer Nichtnutzer der öffentlich rechtlichen Medien. Ich bin alleinerziehende Mama und lebe mit meiner kleinen Tochter bewusst massenmedienfrei. Ich habe noch nie Rundfunkbeiträge in irgendeiner Form entrichtet. Seit einem halben Jahr werde ich deshalb durch Zwangsvollstreckungsmassnahmen verfolgt - Ladung zur Abgabe der VA (Vermögens Auskunft), die ich verweigert habe - daraufhin Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und jetzt liegt seit Anfang August ein Haftbefehl deswegen vor. Meine sofortige Beschwerde wurde letzte Woche vom Amtsgericht Brandenburg in den meisten Teilen abgelehnt - sie halten weiter an dem Haftbefehl fest. Nun wurde zur weiteren Entscheidung der Fall dem Landgericht Potsdam zugewiesen. Die Indendantin vom RBB habe ich darüber informiert und einen Härtefallantrag gestellt - worauf ich bis heute keine Antwort habe.
Verhältnismäßigkeit sieht das Gericht gegeben.
Das kann doch nicht sein?
Ich versuche nun durch Öffentlichkeit den RBB und das Landgericht Potsdam unter Druck zu setzen,damit es nicht zu einer Inhaftierung kommt.
Können Sie mir da weiterhelfen?"

 

Der Haftbefehl:

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