Bundesinnenminister will Einsatz von Gesichtserkennungssoftware an Bahnhöfen und Flughäfen testen um nach Terrorverdächtigen zu suchen. Stellt sich die Frage: warum lässt er sie erst unkonntrolliert einreisen?
Deutschland rückt dem totalen Überwachungsstaat einen Schritt näher: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware an Bahnhöfen und Flughäfen zur Fahndung nach Terrorverdächtigen in einem Pilotprojekt erproben. Ob sich Selbstmordattentäter davon beeidrucken lassen darf jedoch bezweifelt werden.
Zudem stellt sich die Frage, ob dies nur eine der üblichen Beruhigungspillen ist, um Sicherheit vorzutäuschen. Diese fängt bekanntlich an den Grenzen an. Was nutzt die Totalüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen, wenn jedermann ungeprüft entweder ohne oder mit falschen, gefälschten oder zerrissenen Pässen ungehindert einreisen kann?
Der geplante Einsatz von Gesichtserkennungssoftware geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Dort heißt es: Das Innenministerium, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) befänden sich derzeit mit der Deutschen Bahn AG „in Abstimmung, um den Nutzen intelligenter Videoanalysetechnik an einem Pilotbahnhof zu testen“.
Schöne neue Welt. Damit steht jeder Reisende unter Generalverdacht.
De Maizière hatte im August angekündigt die Möglichkeit zu schaffen, Terrorverdächtige künftig per Software automatisch zu erkennen. Wann solche „Videosysteme mit algorithmischer Mustererkennung“, sogenannte intelligente Videoüberwachung, tatsächlich genutzt werden können, ist jedoch noch offen. „ Aussagen zur Einführung dieser Systeme im Echtbetrieb können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden“, erklärte das Innenministerium in seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage.
Das Ministerium deutet auch etwaige rechtliche Probleme bei der Nutzung dieser Technik an: „Inwieweit der mögliche Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme eine verfassungsrechtliche Neubewertung erfordert, hängt nach Auffassung der Bundesregierung von der Ausgestaltung und tatsächlichen Nutzung dieser Technik ab.“
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warf de Maizière vor, am Ausbau der Videoüberwachung „unbeirrt“ festzuhalten, obwohl der sicherheitspolitische Nutzen in Frage stehe. „Stellt die Überwachung des öffentlichen Raums mit herkömmlichen Kameras bereits eine Gefährdung für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger dar, ist dies bei sogenannter intelligenter Videotechnik umso mehr der Fall“, sagte von Notz dem Handelsblatt. Eine Ausweitung der Videoüberwachung stelle „keinen Mehrwert“ für die Sicherheit dar, sondern schaffe vielmehr „neue Gefahren für die Grundrechte“.
Aktuell greifen deutsche Sicherheitsbehörden im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung im großen Umfang auf Videomaterial der Deutschen Bahn und deutscher Flughäfen zurück. Die Bundespolizei hat, wie das Innenministerium auf die Grünen-Anfrage mitteilt, derzeit Zugriff auf rund 6.400 Videokameras der Deutschen Bahn.
Insgesamt hat die Bahn nach Angaben des Unternehmens vom August etwa 5000 Kameras an 700 Bahnhöfen im Einsatz. In Zügen sind etwa 27.000 Kameras verbaut.
An Flughäfen hat die Bundespolizei den Angaben zufolge generell sowohl auf eigene Kameras als auch auf Kameras der Flughafenbetreiber und der Deutschen Bahn AG Zugriff. „Die Anzahl der Videokameras, auf die die BPOL (Bundespolizei) an den fünf größten bundesdeutschen Flughäfen zugr eifen kann, beträgt rund 1.730 Kameras.“



