Eine 15-Jährige darf eine Liebesbeziehung zu einem deutlich älteren Mann haben - auch wenn die Eltern dagegen sind. Das entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. Andernfalls sei das Kindeswohl gefährdet.
Eltern müssen es hinnehmen, wenn ihre Tochter im Teenageralter mit einem 30 Jahre älteren Mann zusammen ist. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 132/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilte.
Im konkreten Fall ist das Mädchen bereits mit 14 Jahren an ihren Partner geraten. Die Eltern versuchten, den Kontakt zwischen dem Paar zu unterbinden. Dagegen wehrte sich das Mädchen. Unter anderem hielt es seinen Aufenthaltsort vor seinen Eltern geheim. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter ab. Der Entscheidung des Mädchens sei ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden.
Eltern und das Jugendamt erklärten, die Beziehung der Jugendlichen gefährde deren Wohl, weil sie zu einem Abbruch des regulären Schulbesuchs und überhaupt zum Abbruch jeglicher sonstiger sozialer Kontakte des Kindes geführt habe; beide seien fixiert aufeinander; es stehe zu befürchten, dass der ältere Mann der quasi ein Suchtverhalten gegenüber dem Mädchen zeige, diese von sich abhängig mache und entsprechend manipuliert habe.
"Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass eine 15-Jährige reif genug ist, auch über ihr Sexualleben selbstbestimmt zu entscheiden", sagte der Berliner Strafrechtler Robert Ufer. "Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für eine besondere Unreife vorliegen, wäre der Fall anders zu beurteilen."



