Lehrerverband zeigt Verständnis für Entlassung von AfD- Mitglied. Die Kündigung müsse „in jedem Fall nach Recht und Gesetz erfolgen“. - „Dies ist schon deshalb wichtig, damit keine Verschwörungstheorien aufkeimen.“
Dass ein Berliner Elite-Gymnasium einen Lehrer entlassen hat, der der AfD angehört und an Demonstrationen der rechtsradikalen Bärgida-Bewegung teilgenommen hat, stößt auf Verständnis beim Deutschen Lehrerverband. „Der Träger dieser Schule ist die evangelische Kirche. Das heißt, der Träger ist ein sogenannter Tendenzbetrieb, der an die Persönlichkeit einer Lehrkraft, etwa bei der Konfession und den Lebensverhältnissen, strengere Maßstäbe anlegen darf, als dies der Staat kann“, sagte Verbandspräsident Josef Kraus dem Handelsblatt.
Sollte im Aushilfsvertrag eine Probezeit vereinbart worden sein, sei die Kündigung ebenfalls einfacher durchzusetzen. Und, so Kraus, weiter: „Sollte dem Lehrer vor Unterzeichnung des Aushilfsvertrages eine Liste an Organisationen vorgelegt worden sein, der er nicht angehören darf, und sollte darin die „Identitä re Bewegung“ aufgeführt sein, steht der Entlassung obendrein nichts im Weg.“
Die Kündigung müsse „in jedem Fall nach Recht und Gesetz erfolgen“, betonte der Lehrerverbands-Präsident. „Dies ist schon deshalb wichtig, damit keine Verschwörungstheorien aufkeimen.“
Der Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Schulstiftung in der Landeskirche, Frank Olie, hatte die Kündigung des AfD-Schatzmeisters im Berliner Bezirk Neukölln mit Zweifeln an dessen pädagogischer Eignung als Lehrer begründet. „Wenn jemand offen Sympathie für die rechtsextremistische, vom Verfassungsschutz beobachtete sogenannte Identitäre Bewegung zeigt und sich öffentlich für die Bärgida-Bewegung engagiert, dann haben wir ein Problem. Unsere Lehrer sind ja auch immer Vorbilder“, hatte Olie in einem Interview erklärt.



