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Ermittler wollen Zugriff auf WhatsApp und Telegram

Generalbundesanwalt Peter Frank beklagt Lücken bei der Terrorabwehr / Möglichkeit zur Überwachung von Messenger-Diensten gefordert / Initiative mit Generalstaatsanwälten der Länder an Justizminister Heiko Maas

 

Generalbundesanwalt Peter Frank beklagt Gesetzeslücken bei der Terrorabwehr und spricht sich dafür aus, dass Ermittler künftig Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram überwachen können. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus sagte Frank: „Die Telekommunikationsüberwachung war lange Zeit ein Eckpfeiler bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Verfolgung von schwerer und organisierter Kriminalität. Die technische Entwicklung hat jedoch dazu geführt, dass die Strafverfolgungsbehörden weite Teile der Kommunikation von Beschuldigten nur schwer verfolgen können.“ Konkret nannte der Generalbundesanwalt Messenger-Dienste, „auf die wir Strafverfolger oft nicht zugreifen können.“ Frank im Focus: „Unserer Ansicht nach bedarf es daher einer rechtlichen Anpassung an die modernen Standards der Telefonie und Kommunikation.“ Notwendig sei „eine gesetzliche Klarstellung“.


 
Zur Begründung seines Vorstoßes sagte der Generalbundesanwalt dem Focus: „Ein Staat muss seine Bürger schützen. Dazu gehört, dass wir uns die Frage stellen, ob die rechtlichen Befugnisse und die technischen Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden den aktuellen Anforderungen entsprechen.“ Wenn sich zeige, dass die Möglichkeiten nicht ausreichten, müsse die Politik überlegen, ob sie nachjustiere.

 

Als Deutschlands oberster Strafverfolger sehe er es als seine Pflicht an, „auf die bestehenden Defizite hinzuweisen.“ Das sei mit den Generalstaatsanwälten der Länder abgestimmt. „Wir sind uns einig, dass es im Sinne einer effektiven Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung notwendig ist, die Strafverfolgungsbehörden wieder in die Lage zu versetzen, Kommunikation von Beschuldigten effektiv zu überwachen.“  Frank weiter: „Wir haben deshalb Anfang November eine gemeinsame Empfehlung verfasst, die wir dem Bundesjustizministerium und den Justizministerien der Länder zur Verfügung stellen.“


 
Zur konkreten Umsetzung der Überwachungsmaßnahmen sagte Frank im Focus: „Wichtig ist, dass Persönlichkeitsrechte, insbesondere der Kernbereich privaten Lebens, aber auch Berufsgeheimnisse weiterhin ausreichend geschützt werden. Wie das im Einzelnen gewährleistet werden kann, ob durch Richtervorbehalte, gerichtliche Überprüfungen, Verwertungsverbote und Löschungspflichten, muss genau geprüft werden. Die Gestaltung von Gesetzen ist Sache der Politik.“

 

Er sei zuversichtlich, „dass die Politik eine ausgewogene Lösung finden wird. Das heißt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit auf der einen und persönlicher Freiheit auf der anderen Seite zu gewährleisten.“ Einer weiteren Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze erteilte Frank im Focus eine Absage: „Wir kommen mit den einschlägigen Paragrafen 129 a und b sowie 89 a gut zurecht. Für eine weitere Ausdehnung der Gesetze sehe ich momentan keinen Bedarf.“
 

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