Wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Zahlweise der TV-Zwangssteuer droht einem Rentner aus Sachsen nun Erzwungungshaft. Es geht um 169 Euro.
Würde man ihn als "Gebührenrebell" bezeichnen, täte man Michael Weiß aus Limbach-Oberfrohna (bei Chemnitz) wohl unrecht. Denn der Begriff suggeriert einen Fundamentalwiderstand gegen Rundfunkbeiträge, wie ihn der 54-Jährige nie betrieben hat.
Weiß dagegen hat viele Jahre brav seinen Beitrag entrichtet. Dennoch ist sein Streit mit der "GEZ", wie er den Beitragsservice von ARD, ZDF und Co. nach wie vor nennt, so eskaliert, dass ihm inzwischen mit Haft gedroht wird. Klein beigeben wolle er aber trotzdem nicht, sagt der EU-Rentner (Erwerbsunfähigkeitsrente, kurz EU Rente).
Er fühlt sich - zumindest für ein Quartal - zu einer unnötigen Doppelzahlung genötigt. Außenstände aus dem Jahr 2006, als er noch in der Bedarfsgemeinschaft mit seiner Frau lebte, bestreitet er. "Das kann ich beweisen." Also überweist er erst nach Ablauf von sechs Monaten wieder einen Quartalsbeitrag. Seine Versuche, die Angelegenheit telefonisch zu klären, laufen ins Leere. Auf schriftliche Widersprüche erhält er laut eigener Aussage keine Antwort von der GEZ.



