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Kauder will Hass-Gesetz für Facebook

Kauder warnt vor Scheitern von Facebook-Gesetz. Unionsfraktionschef fordert von Maas konkrete Vorschläge zur Bekämpfung von Hass-Botschaften.

 

 

 

In der Unionsfraktion herrscht zunehmend Verärgerung über Justizminister Heiko Maas (SPD) und dessen Umgang mit dem Thema Hass-Botschaften im Netz. In einem zweiseitigen Brief an Maas mahnt Unionsfraktionschef Volker Kauder nach SPIEGEL-Informationen den Justizminister, seine Ankündigungen in der Sache nun endlich konkrete Taten folgen zu lassen. Laut Kauder habe Maas entgegen der Absprachen in der Koalition immer noch keine konkreten Gesetzestexte zur Bekämpfung von Hass-Botschaften im Netz vorgelegt.


Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen zu verbessern, schreibt Kauder an Maas und mahnt: „Hierzu steht noch ein Gesetzentwurf Ihres Hauses aus.“



Auch zu der Frage, wie Betreiber sozialer Medien dazu gebracht werden könnten, strafrechtlich relevante Hassbotschaften, Beleidigungen und Verleumdungen zu löschen, vermisst Kauder konkrete Vorschläge von Maas. „Wir haben in intensiven Gesprächen die Problematik erörtert und waren uns einig, dass nach der langen Zeit des Dialoges mit den Plattformbetreibern nun Taten folgen müssen“, schreibt Kauder. Und weiter: „Sie hatten angekündigt, im Februar 2017 hierzu einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich bitte sie um Mitteilung, wann mit der Vorlage zu rechnen ist.“



Ausdrücklich warnt Kauder vor einem möglichen Scheitern des Vorhabens, sollte Maas nicht rechtzeitig vor Ablauf der Legislaturperiode in diesem Herbst entsprechend Vorschläge ins Parlament einbringen. Kauder wörtlich: „Die noch zur Verfügung stehende Zeit für parlamentarische Beratungen ist begrenzt, weshalb Eile geboten ist.“

 
Maas gerät damit bei dem Thema nun von zwei Seiten unter Druck. Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass seine Parteifreundin, Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries, eine zu weitgehende Regulierung der Arbeit von Social-Media-Plattformen ablehnt.

 

SPD will Facebook und Co. schärfer regulieren

Die SPD-Bundestagsfraktion will nach Informationen der WirtschaftsWoche soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter stärker als bisher regulieren. „Da das bisherige Instrumentarium und die zugesagten Selbstverpflichtungen seitens der sozialen Netzwerke nicht ausreichend greifen und es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts gib, bedarf es eines erweiterten Ordnungsrahmens für soziale Netzwerke“, heißt es in einem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, das der WirtschaftsWoche vorliegt.


Das Papier, das mit den SPD-geführten Bundesländern abgestimmt ist, wurde heute in der Fraktion beschlossen. Der Druck auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), einen angekündigten Gesetzentwurf seines Hauses vorzulegen, steigt damit weiter. Auch in Unionskreisen wächst der Ärger darüber, dass Maas den für Februar angekündigten Gesetzentwurf zu Facebook ver schleppe.


Konkret sieht das SPD-Papier vor, dass soziale Netzwerke künftig „eine Kontaktstelle mit einer 24/7-Erreichbarkeit in Deutschland vorhalten, die die Strafverfolgungsbehörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützt und an die sich Betroffene wenden können“.


Dienstanbieter sollen verpflichtet werden, „Beschwerden und Hinweise unverzüglich zu bearbeiten und offensichtliche Rechtsverletzungen binnen 24 Stunden zu löschen“. Bei komplizierteren Fällen soll die Löschung gegebenenfalls innerhalb einer Frist von sieben Tagen erfolgen. Zudem sollen die Netzwerke jährlich einen Bericht zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, Hinweisen und Beschwerden vorlegen.


Außerdem will die SPD Fake News stärker bekämpfen: „Die Anbieter von sozialen Netzwerken müssen sicherstellen, dass Geschäftsmodelle, die auf der Verbreitung von Fake News und damit verbundenen Werbeerlösen basieren, nicht mehr möglich sind“, heiD Ft es in dem Positionspapier. Eine Verschärfung des Strafrechts hingegen lehnt die SPD ab – das Instrumentarium hierzu sei „ausreichend“.

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