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S-Bahn Schubser Dresden: Justiz lässt Täter laufen

Gewalttat an der S-Bahn-Station Zschachwitz / Dresden: Zwei Asylbewerber stürzen einen Mann (40) ins Gleisbett, halten ihn mit Fußtritten in der Todesfalle, während ein Zug einrollt. - Die Justiz lässt die Täter laufen.

 

Polizeibericht:

In den frühen Morgenstunden des 17.32017, um 04:45 Uhr, kam es am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen drei männlichen Personen.

Der spätere Geschädigte stieg am benannten Haltepunkt aus der S-Bahn - ihm folgten zwei Personen, welche Feuer für ihre Zigaretten verlangten. Als der Angesprochene dieser Aufforderung unter Verweis zur Arbeit zu müssen nicht nachkam, attackierten die beiden Angreifer den Reisenden.

Letztendlich warf ein Täter das Fahrrad des Geschädigten gegen diesen, woraufhin der Mann mitsamt Fahrrad in die ca. einen Meter tiefer liegenden Gleise stürzte. Im Anschluss versuchte der 40-Jährige wieder mit seinem Fahrrad auf den Bahnsteig zu gelangen, dabei wurde er von einem der Angreifer permanent mit Fußtritten daran gehindert. Parallel zu den körperlichen Attacken fuhr die S-Bahn in Richtung Dresden in den Haltepunktbereich ein. Der Lokführer bemerkte die Auseinandersetzung, handelte gedankenschnell und leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Der Zug kam nur wenige Meter vor dem Geschädigten zum Stehen. Die beiden Angreifer flüchteten daraufhin.

Durch den Zugführer wurde die Bundespolizei Dresden verständigt. Beamte konnten die beiden Tatverdächtigen, einen 23-jährigen Marokkaner und einen 27-jährigen Libyer, im Zuge ihrer Fahndungsmaßnahmen in einer nachfolgenden S-Bahn vorläufig festnehmen. Beide Täter waren alkoholisiert und polizeibekannt. Der Geschädigte ist deutscher Staatsangehöriger, 40 Jahre alt und wurde bei dem Angriff an der linken Hand verletzt.

Weiterhin wurde bei dem lybischen Staatsangehörigen Betäubungsmittel (vier Haschischstücke á 5 cm) aufgefunden und sichergestellt. Beide Personen benutzten offensichtlich die betreffenden S-Bahnen ohne im Besitz eines entsprechenden Fahrausweises zu sein.

Die Bundespolizei leitete in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Dresden gegen die beiden Personen Ermittlungsverfahren wegen des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Gefährlicher Körperverletzung und Nötigung sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

 

Staatsanwaltschaft lässt Täter laufen

Die Täter flohen, wurden schnell geschnappt. Beide polizeibekannt. Dennoch ließ sie die Dresdner Staatsanwaltschaft noch am selben Tag auf freien Fuß, ermittelt nur wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

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