Bei einem umstrittenen Deal mit ihren Dachverband DIHK haben die Industrie- und
Handelskammern in Deutschland „gegen die maßgeblichen haushaltsrechtlichen
Vorschriften verstoßen“ und „pflichtwidrig im Sinne der Untreue“ gehandelt. Mit die-
sem Fazit schloss die Staatsanwaltschaft Berlin, bei der zahlreiche Strafanzeigen
von Kammer-Kritikern aus ganz Deutschland gebündelt worden waren, ihre seit 2006
laufenden Ermittlungen gegen die Handelskammern ab. Das berichtet das Ham-
burger Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe. Trotz der kla-
ren Einschätzung müssen die Kammer-Oberen kein juristisches Nachspiel be-
fürchten. Da den Beschuldigten nicht nachzuweisen sei, dass sie vorsätzlich ge-
handelt hätten, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin jüngst die Ermittlungsverfah-
ren ein. Wie der SPIEGEL weiter berichtet, wollen Kammer-Kritiker gegen den Ein-
stellungsbeschluss Widerspruch einlegen.
Um ihrem Dachverband aus einer finanziellen Klemme zu helfen, hatten die Indu-
strie- und Handelskammern im Jahre 2002 ein zinsloses, zeitlich nicht befristetes
Darlehen in Höhe von knapp fünf Millionen Euro an den DIHK überwiesen. Ob er das
Geld zurückzahlen wollte, konnte der DIHK dabei praktischerweise selbst ent-
scheiden, berichtet der SPIEGEL. Nach einem entsprechenden Beschluss der
DIHK-Vollversammlung verzichteten die regionalen Kammern später auf die Rück-
zahlung der Millionen und wandelten das Darlehen in einen verlorenen Zuschuss
um, obwohl der DIHK wieder Gewinne auswies. Dies löste unter Kammer-Kritikern
Empörung aus und führte zu der Flut von Strafanzeigen, die jetzt von der Staats-
anwaltschaft Berlin erst einmal zu den Akten gelegt wurden. DER SPIEGEL 16/2009



