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Kindesmisshandlung: Wieder ein Skandalurteil in Berlin

Ein 37-Jähriger Afrikaner wurde wegen schwerer Misshandlung seiner damals knapp fünf Jahre alten Stieftochter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

 

von Thomas Heck
 
Wenn deutsche Richter urteilen, dann meist lasch, insbesondere, wenn Täter einem anderen Kulturkreis verorten werden können. So wurde in Berlin ein 37-Jähriger Afrikaner wegen schwerer Misshandlung seiner damals knapp fünf Jahre alten Stieftochter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
 
 
Einen Monat lang habe der Angeklagte das Kind täglich geschlagen, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung und reiht sich damit mit diesem Skandalurteil in die lange Liste der Skandalurteile in Deutschland. Kriminelle der Welt, kommt in diese Stadt...
 
 
Das Kind sei unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt worden. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen habe das Kind ein schweres psychisches Trauma erlitten. "Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter.
 
 
Polizisten waren im Februar 2015 schockiert, als sie die Fünfjährige aus der elterlichen Wohnung im Stadtteil Kreuzberg retteten. "Ihr Körper war mit Verletzungen übersät", berichtete ein Kinderarzt in dem Prozess. Auffällig sei der starre Blick des Mädchens gewesen. Die Kleine habe "gefrorene Aufmerksamkeit" - so der Fachbegriff - gezeigt. Das sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe das Mädchen tonlos erklärt: "Papa hat das gemacht."
 
 
Der Angeklagte hatte ein pauschales Geständnis abgelegt, über die Hintergründe der rohen Misshandlungen sagte er jedoch nichts. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat. Die Mutter soll die Polizei alarmiert, kurz darauf aber Beschuldigungen zurückgezogen haben. Weil sie nicht als Zeugin in dem Prozess erschien, soll sie ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen.
 
 
Das Mädchen, das seit zweieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie lebt, hatte nach Einschätzung einer Gutachterin im Ermittlungsverfahren völlig glaubhafte Angaben gemacht. Im Urteil sagte der Richter: "Der Inhalt der Akte hat mich erschüttert." Der Entscheidung war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen.
 
Keine Haftstrafe, keine Abschiebung, Kriminelle, seit willkommen.
 
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