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Nach EuGH-Urteil zu Flüchtlingen: Fakenews-Knaller bei ARD Tagesschau

Im Nachklang zur EuGH-Entscheidung zu Flüchtlingen präsentierte die ARD-Taggeschau ihren GEZ-Geiseln eine regelrechte Fakenews-Orgie: "Die deutsch-ungarische Grenze werde besser geschützt", "Abschiebungen würden schärfer durchgeführt", "Slowenien sei vom EuGH verurteilt worden" - alles falsch!

 

Dass man die sogenannten Nachrichten des Ersten deutschen Staatssenders ARD nicht für bare Münze nehmen kann ist hinlänglich bekannt.

 

Vergangene Woche aber leistete sich der Sender ein besonderes Gustostück. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), hatte entschieden, dass die Dublin-III-Verordnung auch in Situationen der Massenmigration Gültigkeit habe.

 

Das Gericht bestätigte damit die Illegalität des Grenzübertritts zweier Afghanen und eines Syrers, die gegen Abschiebung ins Erstland zur Asylbescheidung geklagt hatten.

 

Darüber berichtete auch die ARD-Tagesschau. Zugeschaltet wurde Sabine Rau aus dem Hauptstadtstudio in Berlin, die den GEZ-Geiseln die Folgen des Urteils für Deutschland erklären sollte. Was dann folgte war weniger unterhaltsam als eine von den auf RTLII und ähnlichen Sendern laufenden Reality-Trash-Shows aber mindestens so peinlich.

 

Wofür der auftoupierte Verbalunfall Rau nichts konnte, war die Einblendung des Namens als sie sprach, denn das war demnach nicht Sabine Rau aus Berlin, sondern Kolja Schwartz aus Karlsruhe. Geschenkt.

 

Bei Minute 0.28 aber sagte die angebliche Qualitätsberichterstatterin: „… hat Deutschland ja bereits damit begonnen zum Beispiel an der deutsch-ungarischen Grenze stärkere Kontrollen einzuführen.“ Hoppla! Zwischen Deutschland und der ungarischen Grenze liegt aber doch eigentlich noch Österreich, das zwar nicht sehr groß ist, aber dennoch mehr als ein Grenzstreifen zwischen den beiden Ländern.

 

Danach behauptet sie, dass Abschiebungen nun schärfer und konsequenter durchgeführt würden.

 

Bei Minuten 1.40 erklärt die Tochter des früheren Bundespräsident Johannes Rau, dass „Slowenien“ am selben Tag vom EuGH „verurteilt“ worden sei, weil es sich nicht an der EU-diktierten Flüchtlings-Umverteilung beteiligen wolle. Auch das ist falsch!

 

Erstens handelte es sich nicht um Slowenien, sondern um die Slowakei und zweitens gab es kein „Urteil“, sondern lediglich eine Empfehlung des Generalanwalts Yves Bot, die von Ungarn und der Slowakei eingereichten Klagen, gegen die im September 2015 vom EU-Rat beschlossene Umverteilen der Merkelgäste aus der EU-Peripherie, abzulehnen.

 

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