AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Ärztekammer: Nicht-EU-Mediziner sollen Wissen per Prüfung nachweisen

Sachsen-Anhalts Ärztekammer fordert, dass ausländischen Medizinern, die hierzulande praktizieren wollen und nicht aus dem EU-Raum stammen, eine Approbation erst dann erteilt wird, wenn sie ihr Wissen und Können in einer fachlichen Prüfung nachgewiesen haben.

 

Wie die Mitteldeutsche Zeitung heute berichtet, fordert die Ärztekammer in Sachsen-Anhalt, dass Ärzte aus Nicht-EU-Ländern vor Approbationserteilung ihr Fachwissen mittels Prüfung nachweisen sollen.

Als Hauptgrund für die Forderung nennt Kammerpräsidentin Simone Heinemann-Meerz, dass es vor allem in Gebieten der ehemaligen Sowjetunion und im arabischen Raum sehr leicht sei, Original-Zeugnisse und Urkunden zu kaufen. Allerdings sei das nur schwer erkennbar und kaum nachweisbar.

Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD, André Wendt:

„Es kann grundsätzlich angezweifelt werden, dass die Medizinerausbildung, die in Drittstaaten absolviert worden ist, qualitativ mit der deutschen vergleichbar ist. Versagen die Gleichwertigkeitsprüfungen, kann das tödliche Folgen für uns alle haben. Daher kann ich es nur begrüßen, dass nach der sächsischen Ärzteschaft nun auch die Kollegen aus Sachsen-Anhalt diese Forderung unterstützen. Als AfD-Fraktion haben wir schon mehrfach das Thema angesprochen und dazu einen entsprechenden Antrag (Drs 6/13398) eingereicht.

Die AfD-Fraktion fordert daher, dass generell bei der Anerkennung von Medizinern mit Drittstaatsdiplomen die erfolgreiche Teilnahme am 2. und 3. Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ des medizinischen Staatsexamens unbedingte Voraussetzung ist.“

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will auch in der Migrationspolitik eng mit Großbritannien zusammenarbeiten. Man werde "den Dialog und die Zusammenarbeit in Migrationsfragen" fortsetzen, sagte er [ ... ]

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das geplante Quick-Freeze-Verfahren in der Strafverfolgung verteidigt und die von der Union geforderte Vorratsdatenspeicherung kritisiert. "Das ist eine Debatte, [ ... ]

Ampel beschließt Entwurf zu früher Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und [ ... ]

Berlin sieht in US-Hilfen für Ukraine

Die Bundesregierung begrüßt das vom US-Kongress bewilligte Hilfspaket für die Ukraine. Das sei eine "gute Nachricht", sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Berlin. Das zeige, dass [ ... ]

Im Juli 2023 konnte sich der Bundestag nicht auf eine Neuregelung der Suizidhilfe einigen. Jetzt nehmen die interfraktionellen Gruppen einen neuen Anlauf, wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Koalitionskreise [ ... ]

Großbritanniens Premierminister Rishi Sunak ist am Mittwoch von Bundeskanzler Olaf Scholz im Kanzleramt empfangen worden. Begrüßt wurde der britische Amtskollege mit militärischen [ ... ]

Das EU-Parlament hat das Lieferkettengesetz beschlossen. Die entsprechende Richtlinie wurde am Mittwoch in Straßburg mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen angenommen. Mit dem EU-Lieferkettengesetz [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.