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Fall Sami A.: Rückholung von Osama Leibwächter ist Bereicherung des Narrenschiffs Deutschland

Die Affäre um die Abschiebung des Terroristen-Leibwächters wird immer bizarrer. Das Gericht in Gelsenkirchen droht Bochum auf Antrag von Sami A. nun mit Zwangsgeld und setzt eine Frist bis Dienstag zur Rückholung.

 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bezeichnete die Abschiebung des Ex-Leibwächters des getöteten al-Qaida-Chefs Osama Bin Laden nach Tunesien als "grob rechtswidrig". Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde nach Deutschland zurückzubringen - doch die Stadt Bochum ist dieser Aufforderung bislang nicht nachgekommen.

Deshalb hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen der Ausländerbehörde nun eine Frist zur Rückholung des Tunesiers gesetzt. Die Behörde habe bislang "nichts Substanzielles unternommen", um Sami A. wieder nach Deutschland zu bringen, kritisierte das Gericht in seinem Beschluss.

Es drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte Sami A. nicht bis spätestens kommenden Dienstag zurückgeholt werden.

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