Gericht: Osama Leibwächter soll Notreisepass bekommen
Die Posse um den nach Tunesien abgeschobenen Sami A. geht seinem endgültigen und absurden Höhepunkt entgegen. Gelsenkirchener Gericht fordert Notreiseausweis für Osama Leibwächter, der in Deutschland als Gefährder gilt.
Von Thomas Heck
Die Posse um den nach Tunesien abgeschobenen Sami A. geht seinem endgültigen und absurden Höhepunkt entgegen. Dieser Fall zeigt mir, dass dieser Staat eine Rechtssprechung gegen die Bürger betreibt, weil das Leben, die Gesundheit und das Recht für Terroristen als höherwertig angesehen wird, als das von Ihnen oder Ihren Kindern.
Allein die Tatsache, dass Gerichte Zwangsgelder gegen Städte und Gemeinde verhängen, wenn sie nicht Gefährder wieder "nach Hause" holen, zeigt die ganze Absurdität der Situation.
Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. gibt es eine neue Wendung. Der zuständige tunesische Ermittlungsrichter hat einer Anwältin des Mannes telefonisch mitgeteilt, „dass er kein Ausreiseverbot gegenüber ihrem Mandanten verhängt und keine Bedenken habe, wenn dieser nach Deutschland ausreise“. Dass damit auch jegliche Asylgründe faktisch weggefallen sind, Foltergefahren inklusive, scheint diesen Winkeladvokaten gar nicht aufzufallen.
Das geht nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung"aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von Freitag hervor, mit dem es ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängte. Die Anwältin Seda Basay-Yildiz bestätigte der Zeitung das Gespräch mit dem Ermittlungsrichter und dessen Zusammenfassung im Gerichtsbeschluss.
Dem widersprach jedoch der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti, berichtet die dpa am Sonntagmittag. Es werde weiter gegen den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder ermittelt und er müsse in Tunesien bleiben, sagte Sliti demnach.
Das Gericht hatte die Ausländerbehörde der Stadt zuvor aufgefordert, den Tunesier bis Dienstag der abgelaufenen Woche zurückzuholen. Es bemängelte eine „grob rechtswidrige“ Abschiebung und sieht den Mann in Tunesien der Gefahr von Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt. Eine absurde Befürchtung, ist doch Samir A. in Tunesien auf freien Fuss gesetzt worden. Was für ein Irssinn.
Die Stadt Bochum hatte – über den verantwortlichen Landesminister Joachim Stamp von der FDP– erst nach Ablauf der Frist am Mittwoch eine Anfrage zur Rückholung des Mannes aufgesetzt; sie lag den tunesischen Behörden bis Freitag jedoch nicht vor.
Dieses Vorgehen erscheine "in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland mehr als befremdlich", schrieb das Gericht nach Angaben der "F.A.S." in seiner Urteilsbegründung. Als befremdlich finde ich es dagegen, dass sich ein Staat wie Deutschland so vehement für einen solchen Schmutzlappen einsetzt, anstatt nach dem "Abschiebefehler" das ganze Thema beruhigt seinen Weg gehen zu lassen.
Der in Deutschland als Gefährder eingestufte Sami A. war Ende Juli aus tunesischer Untersuchungshaft entlassen worden. Die Behörden dort behielten seinen Reisepass ein, der zudem abgelaufen ist.
Allerdings zeigte das Gelsenkirchener Gericht noch einen anderen Weg auf, um den Tunesier zurückzuholen: Deutschland kann ihm einen sogenannten Notreiseausweis ausstellen. Alles muss schon seine Ordnung haben. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich... Rechtsstaat Deutschland... das Land der Irren und Bekloppten... für Terroristen das Land in dem Milch und Honig fließen...
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