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Enteignungs-Steuer kommt

SPD-Länder machen Ernst mit Vermögensteuer. Politiker erträumen Mehreinnahmen von 11,5 Mrd. Euro. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat die Vermögensteuer bereits als wichtiges Projekt einer rot-grünen Bundesregierung benannt.

 

Die SPD-regierten Länder wollen ab 2014 die Vermögensteuer wieder erheben. Dadurch sollen pro Jahr 11,5 Mrd. Euro zusätzlich in die Länderkassen fließen. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf, den die Länder möglichst bald in den Bundesrat einbringen wollen. Der Entwurf liegt der FTD vor. Der Steuersatz soll ein Prozent betragen, der persönliche Freibetrag für natürliche Personen 2 Mio. Euro.

Den SPD-geführten Ländern ist bewusst, dass sie die Vermögensteuer nicht werden durchsetzen können, solange die schwarz-gelbe Koalition im Bund regiert. Sollten die Sozialdemokraten aber nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 an der Regierung beteiligt sein, könnten sie die Wiederbelebung der Vermögensteuer zur Bedingung machen – wie die Reichensteuer zum Start der Großen Koalition 2005.

SPD-Chef Sigmar Gabriel hat die Vermögensteuer bereits als wichtiges Projekt einer rot-grünen Bundesregierung benannt. Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie in einem Urteil von 1995 als grundgesetzwidrig eingestuft. Das lag aber an den damaligen Vorschriften zur Bewertung von Vermögen. Diese sind mittlerweile schon zur Erhebung der Erbschaftsteuer geändert worden. Grundsätzlich ist eine Vermögensteuer nicht verfassungswidrig.

In dem Gesetzentwurf heißt es im Begründungsteil, im internationalen Vergleich besteuere Deutschland Vermögen niedrig. Das Aufkommen sämtlicher vermögensbezogenen Steuern betrage nur 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Untersuchungen der Industrieländerorganisation OECD hätten ergeben, dass Steuern auf Vermögen, Erbschaften und Schenkungen kaum verzerrende Wirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung hätten.

Nach den Plänen der SPD-regierten Länder soll der persönliche Freibetrag von 2Mio. Euro für Ehepaare verdoppelt werden, was üblich ist. Großzügig ist diese Regelung: Stirbt ein Ehepartner, profitiert die Witwe oder der Witwer noch zwei weitere Steuerjahre von dem Freibetrag des Verstorbenen.

Der Freibetrag von 2 Mio. Euro wird aber bis auf einen Sockelbetrag von 500000 Euro abgeschmolzen, wenn das Gesamtvermögen die Grenze von 2 Mio. Euro deutlich überschreitet. Der Vermögenswert, der über diese Grenze hinausgeht, wird zu 50 Prozent angerechnet, um den Freibetrag zu reduzieren. Bei einem Gesamtvermögen von 5 Mio. Euro würden 3 Mio. Euro die Grenze übersteigen. 50 Prozent davon sind 1,5 Mio. Euro, die von dem Freibetrag abgezogen würden. Übrig bliebe noch der Sockelbetrag von 500 000 Euro.

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