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Wie gelogen wird: das Existenzminimum

„Die aufgrund der Wohngeldstatistik ermittelte Bruttokaltmiete einer Wohnung wird für 2019 mit 289 Euro im Monat und für 2020 mit 296 Euro im Monat angegeben."

 

DK | Das Existenzminimum einer Person ist nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben in dem Land, in dem wir so gut und gerne Leben, steuerfrei zu stellen. Dafür, dass sie das angeblich getan haben, haben sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD 8. November 2018 in einer Bundestagsdebatte selbst heftig gelobt. Von einem „guten Tag für die Familien“ war die Rede.

Jetzt schauen wir uns einmal an, was beschlossen worden ist: Das Existenzminimum für einen Alleinstehenden beträgt im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde dieser Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein und bis zu dieser Höhe werden die Einkünfte eines Steuerpflichtigen auch steuerfrei gestellt. Die Leute sollen glauben, daß ihr persönlicher Finanzbedarf vom Finanzamt verschont wird.

Die Annahme ist natürlich grundfalsch, wenn man sich nur einen Parameter der Berechnungen anschaut. Der Bericht der Bundesregierung über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2020 (Bundestagsdrucksache 19/4723) legt für die Ermittlung dieses Existenzminimums bei Alleinstehenden eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern zugrunde.

Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Die aufgrund der Wohngeldstatistik ermittelte Bruttokaltmiete einer solchen Wohnung wird für 2019 mit 289 Euro im Monat und für 2020 mit 296 Euro im Monat angegeben. Für Verheiratete wird eine Wohnung von 60 Quadratmetern als angemessen angesehen. Als Bruttokaltmiete für Ehepaare wurden 444 Euro (2020) ermittelt.“

Offenbar ist von den Mitgliedern dieser Bundesregierung noch nie jemand auf Wohnungssuche gewesen. Unsere Politik-Darsteller sollten einmal versuchen, in Berlin ein 40-Quadratmeter-Appartment für 289 Euro zu mieten. Das ist faktisch unmöglich, und in München ist dafür kaum noch eine Garage zu mieten.

Die eigentliche Unverschämtheit kommt noch. Natürlich ist unseren Politik-Darstellern klar, dass man für 289 Euro im Monat keine Wohnung bekommt. Also verweisen sie auf staatliche Wohltaten: Wir lesen im Bundestags-Pressedienst hib: „Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld hätten.“

Das heißt: Erst werden die Arbeitnehmer mit Steuern und Sozialabgaben abkassiert, und wenn das Nettoeinkommen dann nicht mehr reicht, werden sie zum Sozialamt geschickt.

Wir werden von einer Räuberbande regiert.

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