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Jagd auf Assange

Die Jagd des "Westens" auf einen Informanten, der eigentlich nichts Unrechtes tat, nimmt langsam beängstigende Formen an. Die Hatz auf Julien Assange erinnert an finsterste Zeiten des Kommunismus. Wenn dieses Beispiel Schule macht, ist Informationsfreiheit und Demokratie bedroht.

 

von Rolf Ehlers

Der Australier Julien Assange deckte mit der Veröffentlichung Hunderttausender  geheimer Dokumente auf, wie schäbig amerikanische Politiker und Diplomaten über ihre „Partner“ im Rest der Welt reden. Deren Wut über die Enthüllungen kennt keine Grenzen. Alle Welt schaut jetzt zu, wie Assange mit falschen Vorwürfen verfolgt und in seiner Existenz bedroht wird.  Schwedische Strafverfolger arbeiten den USA ebenso zu wie ihre britischen Verbündeten. Assange ist in der Position des „Running Man“, der im Science Fiction Film aus dem Jahre 1987 von Arnold Schwarzenegger verkörpert wurde. Alle Welt kann Assanges Unschuld erkennen, alle schauen halbwegs interessiert zu. Hilfe kommt gerade mal aus Ecuador.

 

Im August 2010, als Assange sich streng beobachtet und verfolgt fühlte, hielt er sich an wechselnden Orten in Schweden auf. Er wollte sehen, wie er das strenge schwedische Presserecht für die Arbeit von Wiki Leaks nutzen könnte. Nach Angaben seines Anwalts Claes Borgström lernte er in dieser Zeit nacheinander und unabhängig voneinander zwei aufgeschlossene junge Schwedinnen kennen, die ihn beide wegen seiner Arbeit verehrten und sich ihm auch menschlich zuneigten. In den Gerichtsakten werden sie als „A“ und „W“ anonymisiert. Der Strafrechtler Rechtsanwalt Bergström ist in Schweden ein recht bekannter Mann, nicht nur in seinem praktischen Beruf als erfolgreicher Strafverteidiger. Er ist auch landesweit bekannter sehr aktiver Gleichstellungsbeauftragter der schwedischen Sozialdemokraten.

 

Das Mädchen „A“ ist eine damals bei WikiLeaks in Schweden beschäftigte Mitarbeiterin. Assange,  auf der Flucht wie Dr. Richard Kimble, fand bei ihr Unterschlupf.  Sie hatten wiederholt  Geschlechtsverkehr, wobei auch nach ihren Angaben immer Kondome zum Einsatz kamen. Einmal soll es aber eine Panne mit einem  Kondom  gegeben haben,  was zum –unbeabsichtigten- ungeschützten Verkehr führte. Streit gab es deswegen aber nicht, wie Bekannte von „A“ durchsickern ließen.

 

Einige Tage später sprach „W“ Assange nach einer Veranstaltung an und drückte ihre Bewunderung für seine Arbeit aus. Auch ihr kam er näher und blieb in den nächsten zwei Nächten bei ihr. Es kam auch mit ihr zum Geschlechtsverkehr, auch am Morgen nach der letzten Übernachtung. Zumindest  dieser Geschlechtsverkehr erfolgte ungeschützt. Es kann eigentlich angenommen werden, dass „W“ das nicht entgangen ist. Nachträglich bekam „W“ aber Bedenken wegen der Gefahr einer Ansteckung. Natürlich dachte sie da an AIDS. „W“ wollte Assange deswegen ansprechen, konnte ihn aber nicht erreichen. Sie hörte bei ihrer Suche nach ihm aber von dritter Seite, dass er wenige Tage zuvor auch ungeschützten Sexualverehr mit A“ gehabt hatte, was ihr gar nicht gefiel.

 

Die beiden Mädchen trafen sich daraufhin. Auf Grund ihrer gemeinsamen Suche und fanden sie ihn schließlich an einem Freitagabend, wie es heißt. Sie verlangten von ihm einen Gesundheitsnachweis (AIDS-Test). Er erklärte sich dazu bereit. Zu dieser Zeit waren aber alle Praxen und Kliniken, die den Test hätten durchführen können, geschlossen.  „W“ wurde zunehmend ungehaltener und entschloss sich schließlich, bei der Polizei zu fragen, wie man Assange zum Gesundheitstest zwingen könne. „A“ soll mit bei der Polizei gewesen sein. Eine Anzeige wurde nicht gestellt. Anwalt Bergström informierte die Öffentlichkeit darüber, dass die von der Polizei unterrichtete Staatsanwaltschaft von sich aus entschied, Ermittlungen wegen angeblicher Vergewaltigung beider Mädchen einzuleiten.  Es wurde Haftbefehl erlassen. Bald darauf trat ein Sprecher der Ermittlungsbehörde auf und erklärte, dass der Haftbefehl wieder aufgehoben und an den Vorwürfen „nichts dran“ sei. Da aber hatten die beiden Mädchen doch schon ausgesagt. Von widersprechenden späteren Aussagen war nie die Rede.

 

Das ORF, das dankbarer Weise diese Fakten zum Fall Assange ausbreitet, deutet an, dass der Grund für die neue nachfolgende harte Linie der schwedischen Staatsanwaltschaft  eine Fehde zwischen dem prominenten Strafrechtler Borgström und der zuständigen Strafverfolgerin Staatsanwältin Ny sein könnte. Ny ist in der Vergangenheit  mit sehr krassen frauenrechtlichen  Sprüchen an die Öffentlichkeit getreten. Ny hatte in der Vergangenheit etwa gefordert, dass allein der Misshandlungsvorwurf einer Frau gegen einen Mann reichen müsse, um den Beschuldigten - ohne weitere Untersuchungen - in Haft zu nehmen. Was für ein Wahnsinn! Nie etwas gehört von „in dubio pro reo“? Borgström seinerseits hatte sich in der Vergangenheit für eine „kollektive Männerschuld“ für Gewalt an Frauen ausgesprochen. Auch nicht gerade eine geistige Glanzleistung in der Historie der Jurisprudenz!  Er hatte auch einen Boykott der Fußball-WM in Deutschland gefordert, weil dort als Randerscheinung auch mit Zwangsprostitution zu rechnen sei. Sollte wirklich der Wettstreit von Strafverteidiger und Staatsanwältin, die sich in wechselseitig überbieten wollen, der tiefere Grund für die hartnäckige Verfolgung Assanges sein?

 

Alle vorgenannten Fakten entstammen den Mitteilungen des österreichischen Fernsehens, das wichtige Details aus den Verlautbarungen von Rechtsanwalt Borgström zitiert, der ja die Akten kennt. http://news.orf.at/stories

 

Noch gibt es jedenfalls wegen angeblichen sexuellen Fehlverhaltens keine Anklage gegen Assange. Schweden will laut eigenen Angaben lediglich deshalb seine Auslieferung von London, „um ihn zu befragen“. Viele von Assanges Unterstützern sind jedoch mit ihm überzeugt, dass Schweden für Assange nur eine Zwischenstation wäre - da Stockholm den WikiLeaks-Gründer sofort an die USA weiterreichen würde, wo ihm wegen Spionage oder was immer die strafrechtliche Verfolgung droht, wenn nicht Schlimmeres. Guantanamo ist ja trotz aller Versprechen immer noch offen!

 

Die USA haben bekannt gegeben, dass Assange die Sicherheit der Nation gefährde. Allerdings ist offen, gegen welche Gesetze er verstoßen haben soll. Vage angesprochen wurde eine Beihilfe zur Spionage.  Assange beruft sich aber darauf, dass er nur fremde Informationen veröffentlicht hätte, die er sich nicht selbst beschafft gehabt hätte, was nach dem Freedom of Information Act erlaubt ist. Einen Nachweis, dass Assange die Beschaffung des Materials in Auftrag gegeben hätte, gibt es nicht.

 

Für den Fall einer Auslieferung an die USA fürchtet Assange nach eigener Aussage um sein Leben. Um dem vorzubeugen, gab er Ende 2010 bekannt, dass, sollte ihm etwas zustoßen, WikiLeaks auf 2000 Webseiten weltweit alle noch nicht veröffentlichten Dokumente auf einmal ins Netz stellen würde. Bis heute haben amerikanische Ermittler keine Anklage gegen Assange formuliert, erwarten aber von ihren Verbündeten, dass sie ihnen Assange ausliefern.

 

Was ist überhaupt die Sexualstraftat?

Das ORF informiert darüber, dass das schwedische Sexualstrafrecht im Hinblick auf Vergewaltigung zwar vom Strafrahmen her milder sei, von den Tatbeständen aus betrachtet jedoch weit strenger als etwa das österreichische Recht. Auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr, der jedoch gegen den Willen eines Beteiligten ungeschützt stattfindet, könne demnach eine Vergewaltigung darstellen.

 

Den deutschen Medien, Presse und Fernsehen insbesondere, kann man nicht nachsagen, dass sie jemals irgendeinen irgendwie schlüpfrigen Vorgang nicht ausführlich genug behandelt gehabt hätten. Warum aber werden die deutschen Leser und Zuschauer  von ihnen aber gerade im Fall Assange über die woanders weit gründlicher und klarer ausgebreiteten Tatsachen nicht besser informiert? Nach fast vollständigem Schweigen über das was aus dem laufenden Verfahren in Schweden nach außen durchgesickert ist, teilt jetzt der „Stern“ mit, dass zwar grundsätzlich nach Darlegung aller Seiten Assanges Geschlechtsverkehr mit beiden Mädchen einvernehmlich gewesen sei. Dann aber heißt es in der Pressemitteilung wörtlich:

„Die Frauen machten hinterher aber geltend, sie hätten gewollt, dass Assange ein Kondom benutzt. Dies habe er verweigert. In einem Fall, das wird aus den Vorwürfen der schwedischen Staatsanwaltschaft deutlich, soll sich Assange einer der Frauen im Schlaf genähert haben. Das kann nach schwedischem Recht als Vergewaltigung gewertet werden.“ www.stern.de/politik/was-wird-Assange-eigentlich-vorgeworfen

 

Laut Angaben des Stern soll Assanges englischer Rechtsvertreter Ben Emerson während einer der Gerichtsverhandlungen in Großbritannien „eingeräumt“ haben, dass die Frauen das Verhalten seines Mandanten durchaus als "ungebührlich, unhöflich oder sogar als an die Grenzen dessen stoßend empfunden haben, was ihnen noch angenehm sei". Geht es noch gestelzter? So schraubt man seine Worte, wenn man nichts zu sagen hat. Was sind das nur für Informationen?

 

Ganz offensichtlich findet kaum ein Betrachter im Verhalten Assanges einen Tatbestand, der nach seinen Rechtsvorstellungen wirklich als Vergewaltigung zu kennzeichnen wäre.  Das ORF thematisiert das immerhin mit der Erklärung, dass das schwedische Sexualstrafrecht im Hinblick auf Vergewaltigung zwar vom Strafrahmen her milder wäre, von den Tatbeständen aus betrachtet jedoch weit strenger sei als etwa das österreichische Recht. Auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr, der jedoch gegen den Willen eines Beteiligten ungeschützt stattfinde, könne demnach eine Vergewaltigung darstellen. Rechtlich ist das zwar unhaltbar, aber immerhin macht das ORF wenigstens den Versuch, das Unerklärliche begreifbar zu machen.

 

Aber haben die Schweden wirklich ein so seltsames Sexualstrafrecht, das der Rest der Welt einfach nicht verstehen kann?

Im Strafgesetzbuch Schwedens (Brottsbalk)  heiß es im Kapitel 6 zu den Sexualverbrechen (sinngemäß übersetzt):

§ 1  (våldtäkt /Vergewaltigung): Sexuelle körperliche Handlungen, die Geschlechtsverkehr gleichen, die durch Misshandlung oder sonst wie mit Gewalt oder durch Androhung von Verbrechen erzwungen oder an Personen vollzogen werden, die wegen Bewusstlosigkeit, Schlag, Drogen, Krankheit, körperlicher oder geistiger Störung in einem hilflosen Zustand sind, werden mit zwei bis sechs Jahren Haft bestraft, in minderschweren Fällen bis vier Jahre, in besonders schweren Fällen (z. B. mehrere Personen, besonders brutal) mit vier bis zehn Jahren Haft.

 § 2 (olaga tvång/ Sexueller Zwang):  Wer durch gesetzeswidrigen Zwang (Nötigung, Erpressung), der nicht in § 1 enthalten ist, eine Person dazu bringt, eine sexuelle Handlung durchzuführen oder zu erdulden, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft, in schweren Fällen mit Haft zwischen sechs Monaten und sechs Jahren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung

Nimmt man die beiden „schwersten“ Vorwürfe, die sich aus allem ergeben, nämlich dass er sich nach vollzogenem Verkehr noch einmal der eingeschlafenen Bettgenossin genähert haben soll und

2.    dass er am Morgen nach einer Liebesnacht mit seiner Partnerin Verkehr ohne Kondom hatte,

finden sich vom Inhalt beider Strafvorschriften absolut keine Handlungen, die auf eine Einwirkung auf die Willensfreiheit der Sexualpartner hindeuteten. Eine Täuschung darüber, dass kein Kondom benutzt wurde, ist nicht einmal behauptet worden. So etwas wäre in Zeiten von AIDS immerhin moralisch verwerflich. Aber bei dem klaren Tatbestandsrahmen, den die §§ 1 und 2 Brottsbalk vorgeben, ist es Irrsinn,  im ungeschützten Verkehr einen Angriff auf die sexuelle Freiheit zu sehen. Niemand kriegt eine solche Auslegung hin ohne das Gesetz zu vergewaltigen.


Die moralische Intervention Ecuadors

Da Assange ganz offensichtlich zu Unrecht verfolgt wird, bleibt neben der Vorstellung, dass da eine blindwütige Suffragette bei der schwedischen Staatsanwaltschaft ihren eigenwilligen Kampf gegen die männliche Dominanz bis aufs Äußerste treibt, nur die Annahme, dass die Wut der durch Wiki Leaks bloßgestellten US-Geheimnisträger ihre Wirkungen bis in die Entscheidungen der britischen Gericht und Behörden ausgeübt hat und noch ausübt. Die Londoner Polizei wollte sogar ohne Rücksprache mit dem Foreign Office die Ecuadorianische Botschaft stürmen und Assange mit Gewalt herausholen. Wie soll man sich solchen Wahnsinn erklären?

 

In einer Welt, in der Kriege mit Lügen begonnen und endlos fortbetrieben werden, in der Menschen ohne Gerichtsbeschluss hinter Gitter gehalten werden, in der die Kennedys nacheinander abgeknallt wurden und Wolkenkratzer (WT 1, 2 und 7) mehr oder minder amtlich zum Einstürzen gebracht wurden, wird auch schnell vergessen werden, wenn einmal ein Rebell wie Assange plötzlich an den Folgen eines Unfalls stirbt. Umso mehr wiegt der Mut des Präsidenten Correa der kleinen Republik Ecuador, der Assange Sicherheit anbietet, auch wenn er selbst wohl kein besonderer Wahrer der Menschenrechte ist. Aber wer weiß, wie gut die Informationen über ihn sind, die uns durch die Medien gegeben werden.

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