Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU beziehe sich auf die freie Wahl des Arbeitsplatzes, aber nicht auf „die freie Wahl des Sozialsystems“, meint der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach. Doch offenbar ist dies nicht so eindeutig geklärt.
Leerverkäufe, Vorratsdatenspeicherung, Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen und nun die Frage, ob EU-Bürger auch Anrecht auf die deutschen Hartz-IV-Leistungen haben – die Themenpalette, mit der sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) auseinanderzusetzen hat, ist äußerst bunt und seine Urteile sind folgenschwer.
Der EuGH überprüft nicht nur die Einhaltung vorhandener europäischer Gesetze, sondern setzt mit seinen Beschlüssen auch selber neue Maßstäbe. Wer sich nicht an das EU-Recht hält, das offiziell über der nationalen Gesetzgebung steht, der muss mit Strafen rechnen. Und das kann ganz schön teuer werden, wie bereits zahlreiche Unternehmen, aber auch Staaten wie Schweden, Irland, Spanien und Belgien erfahren mussten. Am Spektakulärsten war wohl die Entscheidung 2012, dass das US-Unternehmen Microsoft ein Rekordbußgeld von 860 Millionen Euro entrichten musste, doch auch der deutsche Energieversorger Eon, der Autobauer VW, die Telekom und der Pharmakonzern AstraZeneca mussten schon Strafen zahlen.
Und es ist keineswegs nur Deutschland, das voller Sorge bezüglich der Auswirkungen eines EuGH-Urteils auf die Sozialkassen und den Staatshaushalt blickt. Auch andere Staaten, die zu den Einwanderungsländern zählen, fürchten die Folgen. Schließlich gilt ein Urteil des EuGH nicht nur für das Land, aus dem der Anlass für die Entscheidung kam, sondern für alle EU-Staaten. Doch diese Tragweite scheint Brüssel nicht zu beeindrucken. So hat die EU-Kommission bereits in einem Leitfaden avisiert, dass sie zwar nicht generell für Sozialleistungen für arbeitslose Zuwanderer sei, jedoch eine Einzelfallprüfung befürworte. Und da der EuGH eine Institution der EU ist, ist fraglich, inwieweit die zuständigen Richter sich über diese Empfehlung erheben werden.



