AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Gericht: ARD-Sender Übertragungs-Pflicht im Kabel

Auch für ARD-Nischensender gilt eine Übertragungspflicht im Kabel. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts München muss Kabel Deutschland auch weiterhin den Sender ARD-alpha (vormals BR-alpha) ins analoge Kabelnetz einspeisen. Man nennt das in Neudeutsch einen "Must-Carry-Status".

 

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts München muss Kabel Deutschland auch weiterhin den Sender ARD-alpha (vormals BR-alpha) ins analoge Kabelnetz einspeisen. Zumindest vorerst. Die Richter gaben damit einem Eilantrag des Bayerischen Rundfunks vom Januar 2015 statt. Das Programm „ARD-alpha“ habe den so genannten Must-Carry-Status von BR-alpha nach Art. 36 Abs. 1 Satz 1 BayMG nicht eingebüßt, so das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung.

© Martin Schumann - Fotolia.com

© Martin Schumann – Fotolia.com

 

ARD-alpha: Kein Must-Carry-Status?

Der Kabelbetreiber war damals der Ansicht, dass sich der Bayerische Rundfunk nicht mehr auf den gesetzlichen Must-carry-Status des Programms BR-alpha berufen könne, weil ARD-alpha nicht zu den gesetzlichen Vorrangprogrammen gehöre.

Die bayerische Landesmedienanstalt (BLM) hatte damals festgestellt, dass die Beendigung der analogen Kabeleinspeisung von ARD-alpha nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sei. Die BLM betonte damals, dass die Must-carry-Bestimmungen im weitgehend deregulierten Kabelbelegungsregime Eingriffscharakter gegenüber den Kabelanlagenbetreibern haben und deshalb bestimmt und klar sein müssen. Die Änderung des Programmnamens von BR-alpha in ARD-alpha sei mit einer Programmänderung einher gegangen, über deren Umfang im Verfahren keine Einigkeit bestand.

 

Inhalte, nicht Namen entscheidend

Jedoch entschieden die Richter nun, dass für die Identität des Programms die verbreiteten Inhalte und nicht der Name des Programms relevant seien. Trotz Umbenennung habe sich an der Identität des Spartenprogramms mit dem Inhalt Bildung nichts Wesentliches geändert, so das Gericht.

Vorgenommene Programmänderungen ebenso wie die Namensänderung seien zudem genuiner Ausdruck der Programmautonomie des BR und Teil seiner grundrechtlich geschützten Freiheitsausübung, so die Meldung des BR weiter.

Unter Bezugnahme auf die Grundsatzentscheidung des BGH zu Entgelten für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen in Kabelnetze vom 16. Juni 2015 führte das Verwaltungsgericht München zudem aus, dass sich aus keiner Rechtsvorschrift der Anspruch der KDG ergibt, dass die Einspeisung eines Must-Carry-Programms von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden darf, so die Meldung weiter. (COH)

www.wbs-law.de

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Aktuelle Presse

Der TUI-Deutschlandchef Benjamin Jacobi rechnet für die Sommerreisezeit 2026 nur mit moderat steigenden Preisen. "Der Urlaub 2026 wird nicht sehr viel teurer als 2025", sagte Jacobi den Zeitungen der [ ... ]

Die deutschen Autohändler rechnen mit deutlich mehr Verkäufen wegen der angekündigten Kaufprämie für Elektroautos. Dadurch werde der Verkauf von Batterie-Autos und Plug-in-Hybriden [ ... ]

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Verständnis für ein wachsendes Unsicherheitsgefühl gezeigt. "Sicherheit und Unsicherheit kennen viele Einflussfaktoren", sagte Dobrindt den [ ... ]

Nach Angaben der Bundesregierung wurde in den vergangenen fünf Jahren 120 Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt. Das geht aus Antworten des [ ... ]

Der DHL-Konzern zeigt sich davon überzeugt, dass die Portoerhöhung im Januar zu niedrig gewesen sei. "Einfach auf niedrige Portopreise zu setzen und uns immer enger zu regulieren, halten wir für [ ... ]

Mit Blick auf die jüngsten Verhandlungen zwischen den USA und Russland zum Ukraine-Krieg hat der Vorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, den Druck auf die europäischen [ ... ]

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) will erreichen, dass Mitarbeiter von Abgeordneten im Fall schwerer Sicherheitsbedenken nicht länger in Parlamentsbüros beschäftigt werden [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.