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Zahl beantragter Regelinsolvenzen legt zu


Amtsgericht, über dts NachrichtenagenturDie Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Mai 2022 um 8,4 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben am Montag mit. Der im April beobachtete Rückgang (-20,8 Prozent gegenüber März 2022) hat sich somit nicht fortgesetzt.

Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft. Im ersten Quartal 2022 meldeten die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 3.483 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 7,4 Prozent weniger als im ersten Quartal 2021. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 3,9 Milliarden Euro. Im Vorjahresquartal hatten sie bei rund 17,1 Milliarden Euro gelegen.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im ersten Quartal 2022 im Baugewerbe mit 650 Fällen (erstes Quartal 2021: 608; +6,9 Prozent). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 522 Verfahren (erstes Quartal 2021: 556; -6,1 Prozent). Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im ersten Quartal 2022 um 24,9 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken, teilten die Statistiker weiter mit. Damit hat sich der starke Anstieg der vergangenen Monate umgekehrt. Er stand im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Effekt sorgte Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen, der sich nun als Basiseffekt bemerkbar macht.

Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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