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Jeder fünfte Ruheständler hat maximal 1.400 Euro netto pro Monat


Älteres Paar (Archiv), über dts NachrichtenagenturJede fünfte Person (20 Prozent) im Ruhestand ab 65 Jahren hat ein monatliches Nettoäquivalenzeinkommen von maximal 1.400 Euro zur Verfügung.

Weitere 20 Prozent verfügen über mehr als 1.400 Euro, aber weniger als rund 1.790 Euro im Monat, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2024 mitteilte. Die 20 Prozent der Personen im Ruhestand mit dem höchsten Einkommen hatten monatlich mehr als rund 2.870 Euro netto zur Verfügung.

Betrachtet wurden Rentner sowie Pensionäre im Alter von mindestens 65 Jahren - das waren zuletzt 16,3 Millionen Menschen. Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen, das das Einkommen von Personen vergleichbar macht, die in unterschiedlich zusammengesetzten Haushalten leben.

Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen (Median) für Personen ab 65 Jahren im Ruhestand lag zuletzt bei 1.990 Euro monatlich - die eine Hälfte von ihnen hatte also weniger zur Verfügung, die andere mehr. Zum Vergleich: Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung lag bei rund 2.300 Euro im Monat.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Personen im Ruhestand ab 65 Jahren ebenso gestiegen wie deren Einkommen. Im Jahr 2021 gehörten 15,9 Millionen Menschen zu dieser Gruppe. Ihr Einkommen betrug damals im Mittel rund 1.820 Euro monatlich und ist bis 2024 um neun Prozent gestiegen. Das mittlere Einkommen der Gesamtbevölkerung stieg im selben Zeitraum um elf Prozent (2021: 2.080 Euro).

Rentnerhaushalte erhalten ihr Einkommen überwiegend aus Alterseinkünften, aber auch andere Quellen tragen dazu bei. Bei Haushalten, in denen ausschließlich Rentner beziehungsweise Pensionäre lebten, machten Renten und Pensionen durchschnittlich 92 Prozent des Einkommens aus. Fünf Prozent des Einkommens stammten aus Einnahmen aus Vermögen, zwei Prozent aus Erwerbstätigkeit, ein Prozent aus Transferzahlungen wie etwa Grundsicherung im Alter.

Betrachtet man nur die Alterseinkünfte, haben Frauen im Schnitt deutlich geringere Einkünfte als Männer. Frauen ab 65 Jahren, die eine Rente oder Pension bezogen, erhielten im Schnitt brutto rund 1.720 Euro Alterseinkünfte pro Monat. Bei Männern waren es rund 2.320 Euro. Die Alterseinkünfte von Frauen waren damit durchschnittlich gut ein Viertel niedriger als die von Männern: Der sogenannte Gender Pension Gap betrug 25,8 Prozent. Ein Grund für die geschlechtsspezifische Rentenlücke ist die geringere Erwerbstätigkeit von Frauen. Zu den Alterseinkünften zählen Altersrenten und -pensionen, Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge.

Da Hinterbliebenenrenten und -pensionen von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners abhängen, handelt es sich bei diesen Einkünften um sogenannte abgeleitete Ansprüche. Werden diese abgeleiteten Ansprüche auf Altersversorgung bei der Betrachtung ausgeklammert, ergibt sich ein noch höherer Gender Pension Gap von 36,9 Prozent.

Aufgrund der stärker gestiegenen Alterseinkünfte von Frauen ist der Gender Pension Gap innerhalb der letzten Jahre etwas kleiner geworden. Im Jahr 2021 betrug er für alle Alterseinkünfte noch 29,8 Prozent, für die Einkünfte ohne Hinterbliebenenrente 41,0 Prozent.

Eine wachsende Zahl von Rentnern ist auf staatliche Unterstützung angewiesen. Knapp 739.000 Menschen erhielten zum Jahresende 2024 Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Das heißt, sie haben die Altersgrenze erreicht oder überschritten und konnten ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten. Die Zahl ist in den letzten Jahren gestiegen: Ende 2024 erhielten 7,1 Prozent mehr Menschen Grundsicherung im Alter als ein Jahr zuvor (knapp 690.000) und 31,0 Prozent mehr als Ende 2020 (564.000).

Ein Grund für den Anstieg ist die gestiegene Zahl leistungsberechtigter Ukrainer. Dies führte auch zu einer Zunahme der Quote von Grundsicherungsempfängern. Ende 2024 bezogen 4,1 Prozent der Bevölkerung, die die Altersgrenze erreicht oder überschritten hatte, Grundsicherung im Alter. Ein Jahr zuvor waren es 3,9 Prozent, vier Jahre zuvor 3,2 Prozent, so das Bundesamt.

Foto: Älteres Paar (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

 

 

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