Trotz Steuerrekord vergreift sich der Staat am Vermögen der Bürger. Voraussetzungen für Enteignung, Abgaben und höhere Steuern sind geschaffen. Droht die überraschende Vermögensabgabe – wenn der Staat über Nacht zugreift?
2026 könnte die Stunde der Vermögensabgabe schlagen. Juristisch vorbereitet, politisch machbar, technisch sofort umsetzbar. Der Zugriff auf private Ersparnisse kann ohne öffentliche Debatte erfolgen.
Über Nacht ist alles anders
Eine einzige Kabinettssitzung kann genügen. Der Staat ruft eine Notlage aus. Dann beschließt er eine einmalige Vermögensabgabe. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat bestätigt, dass sie rechtlich möglich ist. Wie hoch die Schwelle für „großes Vermögen“ liegt, bleibt offen. Damit kann jeder betroffen sein, der vorgesorgt hat.
In der Wirtschaft heißt es Insolvenz, wenn Ausgaben höher sind als Einnahmen. Der Staat dagegen nennt seine Defizite „Sondervermögen“. Das klingt harmlos, ist aber nur eine freundliche Umschreibung für Zahlungsunfähigkeit. So werden Schulden aus dem Haushalt ausgelagert und in neue Töpfe verschoben. Das Problem bleibt bestehen. Der Unterschied ist nur, dass der Staat sich nicht selbst saniert, sondern seine Bürger heranzieht.
Berlin plant, was der Bund umsetzen könnte
Der Berliner Senat, also die Landesregierung, hat ein Vergesellschaftungsrahmengesetz in der Schublade. Vergesellschaftung heißt auf Deutsch Enteignung. Was heute einem gehört, gehört dann allen oder keinem. Berlin ist nach 35 Jahren Wiedervereinigung erneut vom DDR-Virus befallen und sieht das nicht als Rückfall, sondern als modernen Lifestyle.
Wer beispielsweise nicht genug in den Klimaschutz investiert oder zu viel seiner Gewinne entnimmt, riskiert eine „Vergesellschaftung“. Das erinnert an alte Zeiten. Heißt es bald: „Dein Betrieb gehört dem Roten Rathaus“? In den Büros dort sitzen offenbar noch Menschen, die das Arbeiterparadies nie verlassen haben.
Was digital gespeichert ist, kann digital belastet werden
Die Grundbücher sind elektronisch geführt. Damit wäre es technisch leicht, Sicherungshypotheken zentral einzutragen. So etwas hat es schon gegeben. Beim Lastenausgleich von 1952 wurde auf schuldenfreie Häuser Zwangshypotheken eingetragen. Wer ein eigenes Heim besaß, fand am nächsten Tag eine Schuld über 50.000 Euro im Grundbuch und musste diese über Jahre monatlich erneut abtragen. Der Eingriff war leise, aber wirkungsvoll. Heute könnte das in wenigen Minuten geschehen.
Krisen als Hebel
Das Muster ist alt. Zuerst wird eine Krise ausgerufen. Dann folgt der Ruf nach Solidarität. Medien erklären, es sei gerecht, wenn die Vermögenden mehr zahlen. Am Ende trifft es den Sparer. Bargeld, Gold, Immobilien und Wertpapiere können erfasst und belastet werden. Wer die Herkunft seines Vermögens nicht nachweisen kann, riskiert die Einziehung.
Die Vermögensabgabe wird nicht angekündigt, sie wird beschlossen. Über Nacht und mit Hinweis auf eine Notlage. Der Staat nennt es Verantwortung, der Bürger nennt es Enteignung. Noch bleibt Zeit, Eigentum zu ordnen und Rücklagen zu sichern.
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