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Gutachten: Verweigerung von Bargeldannahme verletzt Grundrechte


Einschränkungen der Bargeldnutzung können tief in zentrale Grundrechte eingreifen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität für die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW), welches am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.

In dem Gutachten wurden die verfassungs- und unionsrechtliche Stellung von Bargeld analysiert und mögliche Auswirkungen auf Wahlfreiheit, Datenschutz sowie die Funktionsfähigkeit des Zahlungssystems aufgezeigt. Im Mittelpunkt stand die Frage der Wahlfreiheit beim Bezahlen. "Die Wahl des Zahlungsmittels ist Teil der grundrechtlich geschützten Privatautonomie. Eingriffe sind daher nur unter engen Voraussetzungen zulässig", sagte Waldhoff.

Das Gutachten hebt hervor, dass die freie Wahl des Zahlungsmittels ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsfreiheit sei. Gleichzeitig ende die Privatautonomie dort, wo Grundrechte Dritter betroffen seien, insbesondere bei bargeldlosen Zahlungen, die regelmäßig personenbezogene Daten erzeugten. Damit erhalte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein erhebliches Gewicht und setze der Freiheit, Bargeld auszuschließen, rechtliche Grenzen.

Das Gutachten unterstreicht, dass Bargeld als einziges Zahlungsmittel ohne Datenspuren genutzt werden könne. Bargeldlose Verfahren hingegen erzeugten systematisch personenbezogene Daten, etwa zur Nachvollziehbarkeit von Konsumverhalten oder zur Erstellung von Nutzerprofilen. Mit einer zunehmenden Verdrängung von Bargeld steige entsprechend die Datendichte - und damit auch die Intensität möglicher Eingriffe in die Privatsphäre.

Die Bargeldversorgung wird in dem Gutachten zudem als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und als kritische Infrastruktur eingeordnet. Ihre Funktionsfähigkeit trage zur Stabilität des Zahlungssystems bei, insbesondere in Krisensituationen oder bei Ausfällen digitaler Systeme. Vor diesem Hintergrund ergebe sich eine staatliche Verantwortung, Bargeldinfrastruktur und -akzeptanz dauerhaft zu sichern.

"Die BDGW sieht sich durch das Gutachten in ihrer Position bestätigt: Bargeld erfülle weiterhin wichtige Funktionen für Teilhabe, Datenschutz und Systemstabilität", sagte der stellvertretende BDGW-Vorsitzende Hans-Jörg Hisam. Vor diesem Hintergrund spreche sich der Verband für eine konsequente Zahlungsartneutralität aus. Das bedeutet: Wenn bargeldlose Zahlungen verpflichtend ermöglicht werden, muss diese Annahmepflicht auch für Bargeld gelten.

Foto: Pressekonferenz: BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste am 08.04.2026, via dts Nachrichtenagentur

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