Selbstständige arbeiten, wie das Wort schon sagt, selbst und ständig. Krankfeiern können sie nicht, eine Lohnfortzahlung erhalten sie ebenfalls nicht. Nun sollen ausgerechnet Existenzgründer vom ersten Tag an die Rentenkasse retten.
Von Meinrad Müller
Die geplünderte Rentenkasse sucht neue Zwangseinzahler
Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt. Die Bundesregierung will das Paket vollständig und zügig umsetzen.
Empfehlung Nummer 22 trifft ausgerechnet Menschen, die erstmals eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Sie sollen künftig zwangsweise in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Eine Möglichkeit zum Widerspruch ist für Neugründer nicht vorgesehen. Mit einem Existenzgründer am Küchentisch kann kaum jemand gesprochen haben. Sonst wüsste man, dass viele anfangs froh sind, wenn sie überhaupt das Salz für die Suppe verdienen.
Hunderttausende Jobs hat die Regierung bereits auf dem Gewissen
Sprung in die Selbständigkeit oder arbeitslos? Für Mutige stellt sich die Überlegung, Arbeitslosigkeit mit anschließender Grundsicherung oder selbst einen Laden aufmachen? Doch statt eines Zuschusses, kommt ein Schuss ins Kontor. So funktioniert Existenzgründung nicht!
In den ersten drei Jahren soll der halbe Rentenregelbeitrag fällig werden. Nach den Werten von 2026 sind das 367,82 Euro im Monat. Danach steigt er auf 735,63 Euro.
Als Alternative zur festen monatlichen Zahlung soll der Selbstständige 18,6 Prozent seines steuerpflichtigen Einkommens abführen. Nur steht das Einkommen des Jahres 2027 gewöhnlich erst 2028 fest, wenn die Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz erstellt und der Steuerbescheid ergangen ist. Wie dieses Verfahren genau aussehen soll, lässt die Empfehlung offen.
Beim Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags. Der Selbstständige trägt beide Hälften allein. Der Ein-Mann-Konzern ist Chef und Belegschaft zugleich. Bezahlen muss in beiden Rollen derselbe.
Die Rentenkasse: Ein Loch ist im Eimer
Viele Betriebe benötigen eine lange Anlaufzeit. Kunden müssen gefunden, Angebote geschrieben und Aufträge abgewickelt werden. Anschließend muss der Kunde auch noch bezahlen. Das kann Wochen oder Monate dauern, besonders wenn die Öffentliche Hand den Handwerker bestellt.
Trotzdem warten bereits Krankenversicherung, Finanzamt und künftig auch die Rentenkasse. Werkzeug, Rechner, Fahrzeug, Werbung und Gewerbemiete wollen ebenfalls bezahlt werden. Bevor der erste Kunde anruft, hat der Staat seine Rechnung bereits geschrieben. So geht Aufschwung nicht.
Selbstständig oder doch lieber Grundsicherung?
Der Sprung in die Selbstständigkeit bedeutet unsichere Einnahmen, volle Krankenversicherungsbeiträge und zusätzlich jetzt die Rentenpflicht. Wer dagegen in der Grundsicherung bleibt, erhält den Lebensunterhalt, die Krankenversicherung und eine angemessene Wohnung bezahlt.
Damit setzt der Staat ein verheerendes Zeichen. Wer arbeitet, ein Risiko übernimmt und sich eine eigene Existenz aufbauen will, wird vom ersten Monat an zur Kasse gebeten. Wer den Sprung nicht wagt, bleibt „sozial“ abgesichert.
Unternehmergeist abwürgen
Deutschland beklagt zu wenige Gründungen und stellt gleichzeitig die Rentenkasse vor die Werkstatttür. Undurchdachter lässt sich Unternehmergeist kaum abwürgen. Wer diese Empfehlung geschrieben hat, besitzt vielleicht viele akademische Titel. Eine unbezahlte Kundenrechnung hatte er offenbar noch nie auf dem Schreibtisch.
Quelle: Bundesregierung: 33 Empfehlungen für die Rentenreform
https://www.bundesregierung.de/
Meinrad Müllers Blog: www.info333.de/p




