Wurde der ESM-Vertrag von der US-Anwaltskanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ erstellt? Hat das Finanzministerium mit der Vertragserstellung eine US-amerikanische Anwaltskanzlei mit direktem Draht zu den Großgläubigern Europas beauftragt?
von Rolf von Hohenhau, Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.
Nach bislang vorliegenden Informationen wurde das juristisch widerwärtige ESM-Monster hauptsächlich von der US-Anwaltskanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ erstellt. Obschon die Rechtskultur Europas überwiegend auf römischem Recht beruht und außer dem unbedeutenden Irland kein Euroland dem englischen Rechtskreis angehört, handelt es sich um ein anglo-amerikanisches Vertragswerk – weit entfernt von jeder europäischen Rechtskultur. Der Originalvertrag wurde denn auch in englischer Fassung erstellt und dann mühselig ins Deutsche übersetzt. Die Immunitätsregelungen des ESM-Mega-Bank-Vertrages wurden einfachheitshalber aus der BIZ-Satzung bzw. der US ESF-Satzung abgekupfert.
Das deutsche Bundesministerium für Finanzen hat 1900 Mitarbeiter. Es verfügt in der Abteilung I (Unterabteilung I C 1 – 5) über einen so riesenhaften Apparat, dass es ein Leichtes hätte sein müssen, den ESM-Vertrag im Hause nach deutsch-römischen Recht zu entwerfen. Und was tut dieses von Dr. Schäuble fehlgeleitete Ministerium: Es beauftragt mit der Vertragserstellung eine US-amerikanische Anwaltskanzlei mit direktem Draht zu den Großgläubigern Europas! Und eben für diesen Finanzminister (und seine gleichgesinnten Kollegen) wird dann im Vertrag ganz zufällig auch ein immuner, hochdotierter Gouverneursposten reserviert. „Mit Speck fängt man Mäuse“, schrieb unlängst der bayerische Steuerzahlerbund.
Die jetzt von Prof. Homburg ebenso schonungslos wie brillant aufgereihten, unfassbaren Vertragsinhalte aus dem ESM-Giftschrank - und noch viele weitere Tücken des ESM-Vertrages - wurden schon vor Monaten in einer äußerst detaillierten ESM-Kommentierung der bayerischen Steuerzahler aufgelistet (www.esm-vertrag.com und www.stop-esm.org).
Dort findet sich auch eine für Nichtjuristen und Nicht-Wirtschaftsprüfer lesbar gemachte „Umwandlung“ des ESM-Vertrages in verständliche deutsche Sprache. Jeder wache deutsche Bürger sollte sich die Zeit nehmen, diese 22 Seiten und insbesondere die Kommentierungen zu den einzelnen Artikeln zu lesen. Erst dann wird ihm überhaupt die Dimension klar, in welchem Umfang er als deutscher Bürger inzwischen von der Masse der Bundestagsabgeordneten verraten worden ist. Hier der Link: http://www.esm-vertrag.com/up/