Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, sieht sich immer auch einer Kaution gegenüber. Dies ist Geld, dass der Vermieter als Sicherheit einfordert - für ausfallende Mieten beispielsweise.
Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, sieht sich immer auch einer Kaution gegenüber. Dies ist Geld, dass der Vermieter als Sicherheit einfordert - für ausfallende Mieten beispielsweise. Im Normalfall beträgt die Kaution zwischen einer und drei Nettokaltmieten. Je Quadratmeterpreis und Größe der Wohnung können dabei schnell bis zu 2000 Euro Kaution oder noch mehr auf den Mieter zukommen. Wer dieses Geld an die Seite gelegt hat, oder es wegen Umzugs aus einer früheren Kaution beziehen kann, hat Glück. Es gibt aber einige Möglichkeiten, auch ohne Ersparnisse die Kaution aufbringen zu können. Der folgende Text erklärt diese Möglichkeiten und geht auf einige wichtige Fragen zur Mietkaution ein.
1. Was passiert mit der Kaution?
2. Wie kann die Kaution gezahlt werden?
3. Was ist eine Bankbürgschaft?
4. Was ist eine Mietkautionskasse?
5. Wann erhält der Mieter die Kaution zurück?
Bei einem Umzug müssen nicht nur die Kosten für eventuelle neue Möbel eingeplant werden, sondern auch die der Mietkaution
1. Was passiert mit der Kaution?
Die Kaution ist kein Geld, das einfach verschwindet. Es gehört weiterhin dem Mieter, der Vermieter verwaltet es für ihn und legt es gewinnbringend an, beispielsweise durch ein Sparbuch. Mit diesem Geld sichert der Vermieter Forderungen gegenüber dem Mieter ab, die während der Mietzeit entstehen können: Mietausfälle, Betriebskostenzahlungen oder Schäden, die der Mieter verursacht hat. Der Vermieter kann das Geld allerdings nur verwenden, wenn der Mieter die jeweilige Nutzung anerkannt hat oder es gerichtlich so bestimmt wurde. Aus diesem Grund kann es sein, dass der Mieter beim Auszug nicht die gesamte Kaution zurückerhält, wenn der Vermieter während der Mietszeit darauf zugreifen musste, wie Focus berichtet.
2. Wie kann die Kaution gezahlt werden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kaution zu zahlen. Zum einen ist es möglich, die Kaution in einer Einmalzahlung oder in drei Monatsraten zu zahlen, sofern der Vermieter das Geld zur Verfügung hat. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Kaution auch in Form einer Bankbürgschaft oder mit Hilfe einer Kautionskasse gezahlt werden.
3. Was ist eine Bankbürgschaft?
Wenn ein Mieter die Kaution nicht zahlen kann, hat er die Möglichkeit, eine Bank als Bürgen anzugeben. Diese kommt bei oben genannten Forderungen des Vermieters für die Zahlungen auf. Der Mieter entrichtet der Bank monatliche Gebühren für die Bürgschaft. Die Bankbürgschaft endet, wenn das Mietverhältnis endet und der Mieter bei der nächsten Wohnung die Kaution selbst bezahlen kann oder keine mehr benötigt. Die gezahlten Beiträge an die Bank erhält der Mieter allerdings nicht zurück.
4. Was ist eine Mietkautionskasse?
Auch bei einer Mietkautionskasse geht es um Bürgschaften. Der Mieter schließt mit der Mietkautionskasse einen Bürgschaftsvertrag ab, händigt dem Vermieter die Bürgschaft aus und zahlt einen jährlichen Beitrag an die Kautionskasse. Das Prinzip ist das gleiche wie bei den Bankbürgschaften, die Beiträge, die der Mieter zu zahlen hat, können nur geringer sein. Dazu stehen Mietkautionskassen jedem offen, Banken bieten die Bürgschaften in den meisten Fällen nur ihren Kunden an. Die Bürgschaft der Mietkautionskasse ist meistens jederzeit kündbar. Die Deutsche Kautionskasse bietet zudem eine bequeme und schnelle Abwicklung sowie eine Bürgschaft auf erstes Anfordern an. Der Vermieter hat bei den Bürgschaften allerdings das letzte Wort: Wenn er diese nicht annimmt, muss der Vermieter die Kaution selbst aufbringen.
5. Wann erhält der Mieter die Kaution zurück?
Wenn eine Bankbürgschaft oder eine Mietkautionskasse gewählt wurde, erhält der Mieter kein Geld zurück. Hat er die Kaution aber selbst bezahlt, steht sie ihm nach Ende des Mietvertrags wieder zu. Der Vermieter hat für die Rückzahlen sechs bis zwölf Monate Zeit. Diese lange Zeitspanne erklärt sich aus eventuell offen stehen Nebenkostenabrechnungen oder weil Schäden an der Mietsache damit behoben werden müssen. Wenn der Vermieter nach dem Umzug oder während des Mietzeitraums auf die Kaution zurückgreifen muss, erhält der Mieter nur den übrig geblieben Teil der Kaution zurück.
Bilder: Abbildung 1: fotolia.de © Tatjana Balzer