Wie aus einer Stellungnahme des Bundesamts hervorgeht, fehlen im Bundesanzeiger insgesamt drei Abschlüsse für die Jahre 2011 und 2012. Legt Prokon diese nicht binnen sechs Wochen vor, droht eine Geldstrafe von jeweils bis zu 2.500 Euro. Prokon war bis Mittwochnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Das Unternehmen verweigert seit Mai 2013 den Kontakt zu den Medien.
Prokon-Chef Carsten Rodbertus hatte für das Jahr 2012 einen testierten Konz ernabschluss angekündigt, dessen Veröffentlichung sich jedoch immer wieder verzögerte. Im Internet begründete Prokon dies mit Differenzen mit dem Wirtschaftsprüfer bei der Bewertung der stillen Reserven in der Bilanz. Verbraucherschützer hatten in der Vergangenheit immer wieder bemängelt, dass Verstöße gegen die gesetzlichen Offenlegungspflichten nur unzureichend bestraft werden.