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Grundgesetz statt Peitsche

Es ist höchste Zeit, endlich eine echte, vollständige Trennung von Staat und Kirche bzw. Religion als solcher durchzusetzen, auch und gerade hinsichtlich der Finanzierung der Glaubensgemeinschaften. 

 

von Dagmar Metzger und Steffen Schäfer 

„So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ sprach der Heiland – zumindest laut Matthäus 22:21. An sich ein klarer Aufruf zur strikten Trennung von Staat und Glauben. Auch seine von Johannes 18:36 übermittelte Äußerung „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“ lässt sich so verstehen, dass es ihm weder um weltliche Macht im Allgemeinen noch um monetäre Einnahmen im Besonderen ging. Jesus Christus war ganz offensichtlich Laizist. 

 

Seitdem ist viel Wasser den Jordan hinabgeflossen. Aus den anfangs bescheidenen, kleinen und verstreuten Gemeinden gläubiger Christen sind stattliche Glaubenskonzerne geworden, die einen beträchtlichen Reichtum angehäuft haben, gerade in Deutschland. Alleine das Erzbistum Köln beispielsweise verwaltet ein größeres Vermögen als der Vatikan. Umso mehr muss die in Deutschland gängige Praxis der Kirchenfinanzierung verwundern. 

 

Mehr als ein halbe Milliarde Euro wird in diesem Jahr alleine an die beiden Amtskirchen fließen. Nicht etwa, wie man vielleicht meinen könnte, als wohlmeinende Unterstützung staatlicherseits für das höchstchristliche Werk, welches sie in Form von sozialer Wohltätigkeit verrichten. Nein, das wohltätige Werk der Kirchen wird anderweitig subventioniert, gefördert und weitestgehend vom Staat bezahlt. Die rund 500 Millionen Euro Staatsleistungen werden alleine für sogenannte innerkirchlichen Angelegenheiten gezahlt, wozu in erster Linie die Gehälter der leitenden Angestellten und Manager der Glaubenskonzerne zählen, aber natürlich auch der Erhalt ihrer jeweiligen lokalen Niederlassungen. 

 

Schon erstaunlich, die zu den reichsten Unternehmen des Landes gehörenden Kirchen lassen sich vom deutschen Steuerzahler aushalten. Das ist zudem nur die Spitze des Eisberges. Die Kirchensteuern werden von den Bundesländern erhoben und eingetrieben, wodurch Vater Staat Mutter Kirche die hierfür nötige Infrastruktur und damit ebenfalls viel Geld erspart. Die Sozialverbände der Kirchen – Caritas bei den Katholiken und Diakonie bei den Protestanten – sind die größten privaten Arbeitgeber der Bundesrepublik. Dank ihrer Gemeinnützigkeit werden sie massiv vom Staat gefördert und haben beispielsweise ein Vorrangrecht beim Betreiben von Krankenhäusern, Kindergärten, Alten- und Flüchtlingsheimen oder anderen sozialen Einrichtungen.

 

Da sie quasi ohne Konkurrenz agieren, sind die hier entstehenden Gewinne beträchtlich. Zwar dürfen sie ob ihrer Gemeinnützigkeit keinen Gewinne machen, aber das ist letztlich nur eine Frage der richtigen Bilanzierung. Da wird dann eben der Fuhrpark erneuert, eine Renovierung oder besser gleich der Neubau einer Niederlassung geplant, hier und dort neue Immobilien erworben und falls am Ende doch noch ein kleiner Gewinn verbleibt, veranstaltet man eben für all die freiwilligen Helfer, die sich in christlicher Demut allein mit Ehren- statt monetärem Lohn begnügen und so den Gewinn noch einmal erhöhen, ein kleines Dankesfest. Lädt man dann auch noch die zu betreuende Klientel mit ein, lässt sich die gelebte Gemeinnützigkeit auch gleich noch einmal öffentlichkeitswirksam darstellen. 

 

Die Durchführung des konfessionellen Religionsunterrichts, die universitäre Ausbildung von Theologen und natürlich die Finanzierung der entsprechenden Leerstühle sind weitere Aspekte staatlicher Kirchenfinanzierung. Dazu gesellen sich dann noch jede Menge indirekter Zuwendungen wie beispielsweise der Verzicht auf die Erhebung diverser Steuern. Die Kirchen und ihre Unternehmungen zahlen keine Gewerbesteuer, keine Kapitalertragssteuer, keine Erbschaftssteuer, keine Schenkungssteuer, keine Umsatzsteuer und auch keinen Solidaritätszuschlag, obwohl doch gerade die Floskel von der Solidarität Kirchenmänner (und -frauen) tagein, tagaus im Munde führen. Darüber hinaus sind die Kirchen praktischerweise von den Gebühren für Grundbucheinträge ebenso befreit wie von Gerichts-, Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren. Ideale Bedingungen zum erfolgreichen Wirtschaften also, von denen der kleine Selbstständige nur träumen kann. 

 

Wie aber kam es dazu, dass das älteste Unternehmen der Welt und seine protestantische Abspaltung in so unglaublich dreister Weise die Hand aufhalten und die Politik sie so freudig und gerne füllt? Schuld daran trägt nicht zuletzt ein Franzose, genauer Napoleon I. Nachdem der große kleine Korse in der Schlacht von Hohenlinden im Jahr 1800 die österreichisch-bayerischen Armeen schlug und im folgenden Friedensschluss die linksrheinischen Gebiete für Frankreich annektierte, zerschlug er das heilige römische Reich deutscher Nation gleich mit. In der Folge ordnete sich der staatliche Flickenteppich, den besagtes Reich dargestellt hatte, neu und aus über 300 Einzelstaaten wurden 36. Damit nahm das ganze Unheil seinen Lauf, ist man versucht zu sagen und mag dabei nicht nur die staatliche Kirchenfinanzierung im Sinn haben. 

 

Wie dem auch sei, die Kirchen büßten damals jedenfalls einen Großteil ihrer weltlichen Besitzungen und ihrer staatlichen Autorität ein. Rund 27% des damaligen Reichsgebiets wechselten den Besitzer. Dafür, so beschloss es der die Selbstauflösung des Reiches regelnde Reichsdeputationshauptausschuss, sollten die Kirchen entschädigt werden. Jener Hauptausschuss tagte im Jahr 1803. Das ganze ist also gerade einmal schlappe 213 Jahre her. Es kommt aber noch besser. 

 

116 Jahre später nämlich, also im Jahr 1919, gelangte man dann anlässlich des Übergangs von der Monarchie zur Republik zur Auffassung, dass es nun genug mit der staatlichen Alimentierung sei. So fand der Artikel 138 seinen Weg in die Weimarer Reichsverfassung (WRV). Dieser legte fest, dass die Staatsleistungen mit einer Einmalzahlung abzulösen seien. Allerdings währte Weimars Zeit nur kurz und zwischen Hyperinflation, goldenen Zwanzigern und Weltwirtschaftskrise standen für den ebenso jungen wie fragilen Staat andere Fragen ganz oben auf der Agenda. 

 

Auf Weimar folgten die zwölf finsteren Jahre der Naziherrschaft und die staatliche Kirchenfinanzierung florierte. Dies könnte damit zutun gehabt haben, dass bemerkenswert viele Kirchenmänner zumal auf protestantischer Seite gegenüber der vermeintlich gottgegebenen welthistorischen Mission Deutschlands, die die Nationalsozialisten propagierten, äußerst aufgeschlossen waren und in der Folge die neuformierte sogenannte Deutsche Evangelische Kirche mit den Nazigrößen auf Du und Du stand. 

 

1949 wurde der Artikel 138 der WRV in den Artikel 140 des Grundgesetzes überführt und damit das Ende der Staatsleistungen auch für die Bundesrepublik festgeschrieben. Besagter Artikel überträgt den Bundesländern die Verantwortung für die konkrete Ablösung. Seitdem aber hat sich nichts getan. Nach wie vor rollt der Rubel und die Kirchen – so sie denn überhaupt einmal auf das Thema angesprochen werden – entgegnen dreist, dass die dann fällige endgültige Ablösezahlung wenigstens 25 Milliarden Euro betragen sollte. Dabei müsste man für die Ablösezahlung die Zahlungen des Jahres 1919 als Grundlage nehmen und käme so selbst bei sehr großzügiger Berechnung besten- bzw. schlimmstenfalls auf einige 100 Millionen Euro insgesamt. Wenn überhaupt, schließlich lässt sich ebenfalls recht schlüssig argumentieren, dass 213 Jahre Staatsleistungen mehr als genug „Ablöse“ darstellen. 

 

Der tiefere Grund für die Tatenlosigkeit der Politik ist freilich nicht die Angst vor überzogenen Forderungen der Kirche, sondern die, trotz Bismarck’schem Kulturkampf und grundgesetzlicher vorgeschriebener weltanschaulicher Neutralität, nach wie vor existente und tiefe Verquickung von Amtskirche und Politik. Das ist verheerend. Nicht nur weil die Kirchen sich aus dem Steuersäckel bedienen und so auch alle übrigen Religionsgemeinschaften ermutigen, Ansprüche vorzutragen. Jedes Jahr steigen die Staatsleistungen, obwohl die Zahl der gläubigen Menschen Jahr für Jahr abnimmt. 

 

Es fehlt aber durch besagte Verquickung auch an einem echten moralischen Korrektiv, dass Kirchen und übrige Glaubensgemeinschaften durchaus sein könnten. Aber wenn zum Beispiel Karin Göring-Eckhardt, die sich trotz fehlendem Abschluss im Fach Theologie für eine Theologin hält, nicht nur als Fraktionsvorsitzende der Grünen durch den deutschen Bundestag irrlichtet, sondern auch als Vorsitzende des evangelischen Kirchentages und ehemaliger Präses der evangelischen Kirchensynode Deutschlands moralisiert, dann ist das nur ein Beispiel für die Verquickung von Staat und Kirche. 

 

Es mangelt den Kirchen bzw. zahlreichen ihrer Amts- und Würdenträgern sicherlich an vielem. Am Geld aber mangelt es gewisslich nicht. Es ist höchste Zeit, endlich eine echte, vollständige Trennung von Staat und Kirche bzw. Religion als solcher durchzusetzen, auch und gerade hinsichtlich der Finanzierung der Glaubensgemeinschaften. 

 

Die Kirchen (und auch alle übrigen Glaubensgemeinschaften) sollten von ihren Mitgliedern, den Gläubigen, getragen werden, nicht vom Steuerzahler. Sie sollten die Gehälter ihrer leitenden Angestellten ebenso selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlen müssen wie andere Unternehmen auch. Auch die Beiträge ihr Mitglieder sollten sie selbst eintreiben müssen – so wie jeder andere Verein oder jedes andere Unternehmen mit Abonnementangeboten auch. Ebenso müssen die zahlreichen direkten und indirekten Subventionen, Wettbewerbsvorteile, Steuererlässe und Gebührenbefreiungen der Kirchen und ihrer vermeintlich sozialen Unternehmungen beendet werden. 

 

Dazu muss man keineswegs so radikale Schritte unternehmen wie einst der Religionsstifter selbst und zwecks Reinigung der „Räuberhöhle“ (Lukas 19:46) zur Peitsche greifen. Auch hier wäre es – wie in vielen anderen Fällen – völlig ausreichend, die bestehenden Vorgaben des Grundgesetzes umzusetzen. 

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