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Milliardenklage gegen VW und Porsche | Drucken |
04.09.2010

Milliardenklage gegen VW und Porsche vorbereitet. Außergerichtliche Einigung abgelehnt. Gerichtsverfahren in Deutschland bahnt sich an.

 



Im Streit um Milliardenschäden durch mögliche Marktmanipulationen des früheren Porsche-Managements bahnt sich ein erstes Gerichtsverfahren in Deutschland an. Das berichtet die WirtschaftsWoche. „Volkswagen hat unser Angebot einer außergerichtlichen Einigung vor einigen Tagen abgelehnt“, sagte Rechtsanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB der WirtschaftsWoche.

CLLB vertritt gemeinsam mit der US-Kanzlei DRRT 14 Fondsgesellschaften, die sich geschädigt fühlen. „Es steht nun die Einleitung des Klageverfahrens an. Zuständig wird aller Voraussicht nach das Landgericht Braunschweig sein.“ Bei Porsche und VW gehe es jeweils, so Braun, um Schadensersatzforderungen in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro. „Der Schaden ist größtenteils nicht durch hochspekulative Geschäfte von Hedgefonds entstanden“, sagt der Anwalt, „sondern im normalen Aktienhandel großer Fondsgesellschaften.“

CLLB liegen nach eigenen Angaben Belege dafür vor, dass Porsche bei der versuchten VW-Übernahme im Jahr 2008 die Öffentlichkeit über seine wahren Absichten getäuscht habe. Dadurch sei es zu Kursturbulenzen gekommen, die den Fondsgesellschaften jeweils hohe Millionenverluste eingebracht hätten.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt schon seit rund einem Jahr wegen möglicher Marktmanipulationen des früheren Porsche-Chefs Wendelin Wiedeking und seines Finanzvorstands Holger Härter. Volkswagen und Porsche weisen die Vorwürfe zurück.

Neben Porsche sieht CLLB auch Volkswagen in der Verantwortung, da dem VW-Aufsichtsrat bekannt gewesen sei, dass Porsche 2008 falsche Angaben zur geplanten VW-Übernahme gemacht habe. „VW wäre verpflichtet gewesen“, sagt Braun, „die Insiderinformationen über die wahren Absichten von Porsche der Öffentlichkeit mitzuteilen.“ Da dies nicht erfolgt sei, könne VW für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Volkswagen hält eine Klage für unbegründet.

 


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