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Kommt ein Goldverbot?

Immer dann, wenn das Geldsystem am Ende ist, droht ein Goldverbot. So auch geschehen im Mutterland des Kapitalismus: USA. Wenn es dem Staat nicht mehr passt, wird Gold verboten. Wie wahrscheinlich sind heutzutage solche Maßnahmen? Wie bringt man seine Edelmetallschätze in Sicherheit?  Blick in die Geschichte. Gold-Konfiskation USA 1933.

 

von Michael Mross

Goldbesitzer könnten in Zukunft zu Dissidenten des Systems erklärt werden. Sollte sich die Krise weiter zuspitzen, ist ein Goldverbot zu befürchten – so wie es schon mal in den USA existierte,
sagt Buchautor  und HuMan-Wirtschaft-Initiator Hans-Jürgen Klaussner.

Eine globale Währungsreform ist unausweichlich, so Klaussner. Die neue Währung werde auf einem Goldstandard basieren. Deshalb brauchen die Notenbanken das Edelmetall und werden aus diesem Grunde ein Goldverbot aussprechen.

Ein Goldverbot könnte schon in Kürze kommen, so Klausner „Die Leute werden verpflichtet, ihr Gold zu künstlich niedrigen Preisen abzuliefern“. Die US-Notenbank hätte bereits sehr viel Gold akkumuliert, was nichts anderes bedeutet, als dass sie es den anderen Notenbanken abgenommen habe. Die interne Argumentation der Fed wird sein „wir brauchen alles Gold, und wenn ihr es nicht freiwillig abliefert, dann müsst ihr es unter Zwang tun“. Ziel ist es, eine globale Weltwährung zu schaffen, die wieder mit Gold gedeckt ist – weil eine neue Währung von der Bevölkerung nur durch einen Goldstandard auch akzeptiert würde.

Goldbesitz wird dann zugleich als „unpatriotisch“ oder als „nicht zum Wohle des Volkes“ dargestellt. Gleichzeitig wird man ein Angebot machen, welches natürlich unterhalb des aktuellen Marktpreises liegt. Wer nicht verkauft, macht sich strafbar, sagt Klaussner voraus.

Klaussner selbst hält nicht viel von Gold und plädiert für ein sogenanntes „Unternehmergeld“. Nicht Banken oder Staaten sollten Geld schöpfen können, sondern diejenigen, welche aktiv zum Wohlstand beitragen. Ein sogenannntes Waren-gedecktes Geld könnte eine Alternative zum bisherigen Geldsystem sein.


Goldverbot? Michael Mross im Gespräch mit Hans-Jürgen Klaussner

 

So funktionierte das Goldverbot in den USA

Im Rahmen der allgemeinen Krise nach 1929 und der anschließenden Depression stellte der Kongress in den USA den „Allgemeinen Notstand“ fest. Das bedeutet, dass der Präsident der Vereinigten Staaten direkt Verfügungen und Gesetze erlassen darf, um der „Bedrohung für Frieden, Gerechtigkeit und Wohlergehen“ entgegenzuwirken.

Im Zuge dessen kam es zum berühmten „Gold Confiscation Act“. In einem Präsidentenerlaß wurde wurde die Einziehung privater Goldbestände angeordnet. In der berühmten Gold Konfiskation von 1933 wurde alle US-Bürger gezwungen, ihr Gold bei der Federal Reserve Bank abzuliefern.

Die Verfügung ordnete der damalige Präsident Franklin D. Roosevelt an. Privatbesitz von Gold wurde unter drakonische Strafen gestellt. Zuwiderhandlungen drohten eine Geldstrafe von 10000 $ (heute inflationsbereinigt 170 000$) oder bis zu 10 Jahre Haft oder beides.

Franklin D. Roosevelt 1933 Franklin Delano Roosevelt war von 1933 bis zu seinem Tod 1945 der 32. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika

Das Goldverbot trat Anfang Mai 1933 in Kraft. Goldbesitzer wurden dadurch gezwungen, zu einem Zwangskurs Gold gegen Dollar zu tauschen.

Die Umtauschrate lag bei 20,67 Dollar für eine Unze Gold. Nach Einführung der Gold Konfiskation, als die meisten Goldbesitzer ihr Edelmetall also abgeliefert hatten,  sprang der Goldpreis dann auf 35 Dollar je Unze. Dies bedeutete für die EX- Gold - Besitzer eine Geldentwertung von 41%!

Nach Erlass des Goldverbots ging der Staat rigoros gegen Verdächtige vor. Schätzungen zufolge sind nur 30% des privaten Goldes auch abgeliefert worden. Bei der Suche nach Gold schreckten die Behörden auch nicht vor der gewaltsamen Öffnung von privaten Bankschließfächern zurück, die größtenteils systematisch durchsucht wurden. Gold, das bei staatlich angeordneten Durchsuchungen entdeckt wurde, konfiszierte der Staat entschädigungslos.

Es war allerdings für die Behörden sehr schwierig und aufwendig, private Goldschätze aufzuspüren, wenn sie nicht gerade in Bankenschließfächern lagerten. Andererseits brachten viele Menschen ihr Gold auch ins Ausland, insbesondere in die Schweiz. Deshalb halten Beobachter die Einführung eines neuen Goldverbots für eher unwahrscheinlich.

Das Goldverbot war offiziell Jahrzehnte in Kraft. Erst im Dezember 1974 unterzeichnete der damalige Präsident Gerald Ford ein Gesetz, welche den Besitz von Gold wieder legalisierte.

Goldverbote gab es auch in Deutschland sowie in den früheren „sozialistischen“ Staaten des Ostblocks und China. Auch heute ist in vielen kleineren Ländern der Besitz von Gold noch verboten.

In Anbetracht der Merkwürdigkeiten der aktuellen Preisfindung bei Edelmetallen wähnen einige Beobachter derzeit ebenfalls „Manipulation“ mit dem Ziel, Goldbesitzern ihre Schätze billig abzulocken – ähnlich wie damals, 1933, als viele Amerikaner zu Tiefstkursen verkaufen mussten – um danach mit anzusehen, wie der Goldpreis wieder nach oben gesetzt wurde.

 

Gold Confiscation Notice to Public

Goldverbot: Die US-Präsidenten-Verfügung in deutscher Übersetzung. Auf der folgenden Seite das englische Original.

Verordnung 6102 über die Ablieferung von Goldmünzen, Gold Barren und Gold Zertifikaten an die Regierung.

US-Gesetz zur Gold - Konfiskation 

Der Präsident der Vereinigten Staaten, Franklin Delano Roosevelt 5.April 1933 Durchführungsverordnung Nr.  6102

Kraft der mir übertragenen Vollmacht aus Abschnitt 5 (b) des Gesetzes vom 6. Oktober 1917, geändert durch Abschnitt 2 des Gesetzes vom 9. März 1933 mit dem Titel „Maßnahmen zur Bekämpfung des Notstandes bei Banken und für andere Zwecke“, in denen der Kongress einen ernsthaften Notstand erklärte, verkünde ich, Franklin D. Roosevelt, als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, dass der nationale Notstand nach wie vor existiert und entsprechend der Verordnung tritt damit das Verbot des Hortens von Goldmünzen, Gold-Barren und Gold-Zertifikaten durch Personen, Gesellschaften, Vereinigungen und Firmen  innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten in Kraft und erlasse per Verfügung folgende Vorschriften um diese Verordnung umzusetzen:

Abschnitt 1:
Die in der Verordnung verbotene „Hortung“ bedeutet Vorhalten und Zurückhalten von Goldmünzen, Gold-Barren und Goldzertifikaten in Bezug auf staatlich anerkannte Handelskanäle. Der Begriff „Person“ bedeutet jede natürliche Person, Personengesellschaft, Handelsgesellschaft und Firmen.

Abschnitt 2
Alle Personen unterliegen der Verpflichtung,  mit Beginn oder vor dem 1.Mai 1933 der Federal Reserve Bank, einer Zweigstelle  oder Agentur dieser Bank, oder einem Mitglied des Federal Reserve Systems alle Goldmünzen, Gold-Barren und Gold-Zertifikate aushändigen, welche vor dem 28.April 1933 in ihrem Besitz sind oder in diesen gelangen. Mit folgenden Ausnahmen:

a)
Ein Betrag an Gold, der legitimer weise für industrielle Zwecke, Kunst oder Handwerk  benötigt wird. Dies gilt auch für Gold aus Scheideprozessen und Vorräte, die im Rahmen der Goldgewinnung entstehen.

b)
Goldmünzen und Gold-Zertifikate die den Wert von 100 Dollar pro Person nicht überschreiten, sowie Goldmünzen die als historische Sammlerstücke qualifiziert sind.

c)
Goldmünzen und Barren, die als im Besitz ausländischer Staaten, ausländischer Zentralbanken oder der Bank für internationalen Zahlungsausgleich gekennzeichnet sind

d)
Goldmünzen und Barren, die für rechtsmäßige Transaktionen lizenziert sind (nicht zum Zwecke des Hortens) inklusive jener Goldmünzen und Goldbarren die für den Im- und Export bestimmt sind und auf eine Export-Lizenz warten.

Abschnitt 3
Sofern nichts anderes bestimmt ist muss jede Person, die Eigentümer von Goldmünzen, Goldbarren oder Gold-Zertifikate nach dem 28. April 1933 wird, diese spätestens drei Tage nach dessen Empfang, in der Art und Weise wie in Abschnitt 2)  beschrieben, abliefern. Ausgenommen sind die in Paragraphen a,b,c des Abschnitts 2 erwähnten Ausnahmen. (...)

Abschnitt 4
Bei Entgegennahme von Goldmünzen, Goldbarren oder Gold-Zertifikaten, die gemäß in Abschnitt 2 und 3 abgeliefert wurden, wird die Federal Reserve Bank oder eine Mitgliedsbank einen Betrag in Münzen oder Währungen zahlen, die gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten herausgegeben wurde.

(…)

Abschnitt 9
Wer vorsätzlich gegen diese Durchführungsverordnung oder gegen eine in dieser Verordnung aufgeführten Regeln verstößt kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10000$ bestraft werden und, im Falle einer natürlichen Person kann eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden oder beides; Vorstände, Direktoren oder Handlungsbefugte von Firmen, welche vorsätzlich einen Regel-Verstoß begehen, können mit der gleich hohen Geldbuße, Gefängnis oder beidem bestraft werden.

Diese Verordnung und Regulierungen können verändert und jederzeit zurückgezogen werden.

Original Verordnung: http://www.goldline.com/images/content/precious-metals/articles/conf-order.pdf

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