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Telekom ATT Deal geplatzt | Drucken |
20.12.2011

AT&T und Deutsche Telekom lösen Übernahmevertrag für T-Mobile USA. Durch die Auflösung des Kaufvertrages wird T-Mobile USA künftig wieder als fortzuführendes Geschäft der Deutschen Telekom bilanziert. Telekom kassiert 3 Millarden Dollar für Nichtzustandekommen der Übernahme.

 

Die US-Telekommunikationsgesellschaft AT&T und die Deutsche Telekom haben die Vereinbarung zum Verkauf der T-Mobile USA an AT&T aufgelöst. Das teilten beide Unternehmen am Montagabend mit. Durch die Auflösung des Kaufvertrages wird T-Mobile USA künftig wieder als fortzuführendes Geschäft der Deutschen Telekom bilanziert.

Zudem erwartet der deutsche Telefonanbieter noch in diesem Jahr die Zahlung einer vereinbarten Vertragsauflösungsgebühr in Höhe von drei Milliarden US-Dollar (rund 2,3 Milliarden Euro) durch AT&T. Das US-Unternehmen hatte im März diesen Jahres angekündigt, die amerikanische Mobilfunktochter der Deutschen Telekom übernehmen zu wollen. Ende August hatte das US-Justizministerium Klage gegen den Deal eingereicht. Es würden Wettbewerbsverzerrungen und Preisanstiege befürchtet, hieß es zur Begründung.


Das Scheitern der Übernahme hatte sich angesichts der Widerstände zuletzt immer mehr abgezeichnet. Im Gerichtsverfahren hatten beide  Unternehmen erst in der vergangenen Woche eine Vertagung auf den 18. Januar beantragt, um "Zeit für die Bewertung aller möglichen Optionen" zu erhalten.
 
 
Adhoc MItteilung der Deutschen Telekom vom Montagabend
 
Deutsche Telekom AG: AT&T und Deutsche Telekom lösen Vereinbarung für Verkauf
der T-Mobile USA auf - Deutsche Telekom erhält hohe Break-Up-Fee

19.12.2011 22:42

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AT&T und Deutsche Telekom lösen Vereinbarung für Verkauf der T-Mobile USA
auf - Deutsche Telekom erhält hohe Break-Up-Fee

Die amerikanische Telekommunikationsgesellschaft AT&T Inc. und die Deutsche
Telekom haben die Vereinbarung zum Verkauf der T-Mobile USA an AT&T
aufgelöst. Als Folge wird AT&T die in dem Vertrag zwischen beiden
Unternehmen am 20. März 2011 vereinbarte Break-Up-Fee an die Deutsche
Telekom leisten. Sie umfasst unter anderem eine Barzahlung von 3 Mrd.
US-Dollar an die Deutsche Telekom, deren Zufluss das Unternehmen noch im
laufenden Jahr erwartet. Zusätzlich beinhaltet sie zugunsten der T-Mobile
USA eine mehrjährige Vereinbarung über 3G Roaming-Leistungen sowie ein
umfangreiches Paket Mobilfunk-Frequenzen.

Durch die Auflösung des Kaufvertrages wird T-Mobile USA künftig wieder als
fortzuführendes Geschäft der Deutschen Telekom bilanziert.

Unberührt von diesem Schritt bleibt die Guidance der Deutschen Telekom für
das Geschäftsjahr 2011. Sie sieht ein bereinigtes EBITDA von rund 19,1 Mrd.
Euro vor. Der Free Cash Flow soll auf dem Wert des Vorjahres von 6,5 Mrd.
Euro stabil bleiben oder leicht steigen. In die Guidance ist der Beitrag
der T-Mobile USA auf Basis des durchschnittlichen Dollarkurses des Jahres
2010 von 1,33 Dollar/Euro einbezogen. Die Free Cash Flow-Prognose versteht
sich ohne die Auszahlung für die Einigung bezüglich der polnischen PTC von
0,4 Mrd. Euro und ohne Einbeziehung der Bar-Komponente von 3 Mrd. US-Dollar
aus der Break-Up-Fee.
 
Ebenfalls weiter Bestand hat die Planung des Vorstandes der Deutschen
Telekom für die Ausschüttungspolitik. Diese steht steht unter dem Vorbehalt
der notwendigen Gremienbeschlüsse und weiterer gesetzlicher
Voraussetzungen.

Auch nach Auflösung der Vereinbarung mit AT&T erwartet die Deutsche
Telekom, sich weiter innerhalb der kommunizierten Bandbreiten für bestimmte
Finanzkennzahlen zu bewegen. Diese lauten: Die Relation der
Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bereinigten EBITDA des Konzerns soll
zwischen 2 und 2,5 liegen, die Eigenkapitalquote 25 Prozent bis 35 Prozent
betragen, das Gearing (Relation der Netto-Finanzverbindlichkeiten zum
Eigenkapital) zwischen 0,8 und 1,2  liegen und die Liquiditätsreserve
mindestens die Fälligkeiten der nächsten 24 Monate abdecken.

Soweit die vorstehende Mitteilung Aussagen enthält, die Erwartungen,
Prognosen oder die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten
und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Daher können die
tatsächlichen Ereignisse und Entwicklungen wesentlich von diesen Aussagen
abweichen. Die Gesellschaft ist vorbehaltlich zwingender gesetzlicher
Regelungen nicht verpflichtet und übernimmt keine Verpflichtung, irgendeine
dieser Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu korrigieren, um die
tatsächlichen Ereignisse und Entwicklungen im Nachgang zutreffend zu
reflektieren.
   


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