Seit Juni ist es in Frankreich per neuem Dekret verboten, Edelmetalle per Post zu verschicken. Das Verbot gilt generell - auch bei versicherten Paketen und Einschreibesendungen.
Eine bisher wenig beachtete neue Direktive dürfte schon bald nicht nur in Frankreich für Aufsehen sorgen.
Per Juni ist es offiziell verboten, Edelmetalle per Post zu verschicken. Das betrifft grundsätzlich alle Sendungen, auch wenn diese offiziell deklariert und versichert sind. Die Hintergründe der neuen Bestimmung sind noch unklar. Für den Online-Handel bei Edelmetallen dürfte es sich dabei aber um ein Todesurteil handeln. Das Verbot gilt selbstverständlich auch für Sendungen aus dem Ausland - insofern dürften auch deutsche Online-Händler betroffen sein, denn viele Franzosen ordern in Deutschland.
Die neue Bestimmung verbietet auch das Versenden von Geld per Post. Ausgenommen von dem brachialem Verbot sind allerdings Schmuckstücke und Juwelen, wenn diese entsprechend gekennzeichnet sind. Was als "Schmuckstücke" gilt, wird allerdings in einer gesonderten Bestimmung definiert, die einen sehr engen Rahmen vorgibt.
Das Verbot wurde Ende Mai von "Minsterium zur Erhöhung der Wirtschaftsproduktivität" erlassen. (MINISTÈRE DU REDRESSEMENT PRODUCTIF) Diese orwellsche Sprachhülse, welche eher an die UdSSR erinnert, soll dafür sorgen, dass Frankreich international wieder wettbewerbsfähiger wird. Wie dies allerdings in Zusammenhang mit dem Goldversendungsverbot passt, bleibt rätselhaft.
Die neue Bestimmung wurde als "Neuerung beim Post- und Fernmeldewesen" offiziell Ende Mai erlassen. Sie ist zwar öffentlich einsehbar, wurde bisher aber noch nicht öffentlich kommuniziert. Es wurde auch keine Begründung genannt, warum der Goldversand verboten wird und inwiefern dies die Wirtschaft Frankreichs steigern soll.
Décret no 2013-417 du 21 mai 2013 portant modification
du code des postes et des communications électroniques