EU-Kommissar Barnier weist Kritik an Trennbanken-Gesetz zurück. "Wenn eine Bank systemische Risiken nicht ausschließen kann, dann muss die Aufsicht eine Abtrennung des jeweiligen Geschäftsbereiches anordnen".
Nach den Worten des Kommissars enthält sein Entwurf im wesentlichen drei Elemente. Zum einen werde er den Eigenhandel verbieten, wobei er den Eigenhandel "enger definiert, als die Amerikaner" in ihrer Volcker-Rule. Zweitens solle die EZB-Bankenaufsicht das Investmentbanking der Großbanken auf systemische Risiken überprüfen. "Wenn eine Bank systemische Risiken nicht ausschließen kann, dann muss die Aufsicht eine Abtrennung des jeweiligen Geschäftsbereiches anordnen", sagte Barnier. Drittens will er verhindern, dass Banken Geschäfte in Schattenbanken verlagern, um seiner neuen Verordnung auszuweichen. "Ich werde die Abwanderung von Aktivitäten in Schattenbanken begrenzen", sagte Barnier.
Die neue EU-Verordnung soll nur die größten Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro und einem Handelsvolumen von mehr als 70 Milliarden Euro erfassen. Das geht aus dem aktuellen Verordnungsentwurf hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. EU-weit würden so rund 30 Banken erfasst, heißt es in Kommissionskreisen. In Deutschland seien wahrscheinlich acht Banken betroffen, in Frankreich vier, in Italien drei, in! Belgien zwei und in Holland eine Bank.