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Verfassungsklage gegen neue Rundfunkgebühr | Drucken |
27.08.2010

Gegen den neuen Zwangsgebührenwucher bei ARD&ZDF droht der Autovermieter Sixt mit Verfassungsklage. Öffentlich-rechtiche Propaganda-Schleudern können mit über einer Milliarde Euro Extra-Einnahmen rechnen.



Der Unternehmer Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender des Autovermieters Sixt AG, droht mit einer Verfassungsklage gegen die neue Rundfunkgebühr. „Diese Gebührenreform ist für Sixt nicht akzeptabel, sagt er im Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe). „Sie ist aus unserer Sicht in mehreren Punkten verfassungswidrig. Sollte die Politik an den Planungen festhalten, werden wir mit großer Wahrscheinlichkeit bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen."

Sixt bezieht sich darauf, dass der Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Fahrzeuge von 5,76 Euro auf 5,99 erhöht werden soll. So sieht es das „Eckpunktepapier" vor, das die Ministerpräsidenten der Länder im Juni zur neuen Rundfunkgebühr verfasst haben, die vom 1. Januar 2013 an gelten soll. Ihr zufolge soll die Gebühr pro Haushalt und pro Betriebstätte erhoben werden.

In der Gebühr für Radios in gewerblich genutzten Fahrzeugen sehen die Autovermieter einen System-Fehler, schließlich bedeute das neue Gebührenmodell doch die Abkehr von der bisherigen, gerätebezogenen Rundfunkgebühr.

„Die Grundidee eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags", sagte Sixt der F.A.Z., begrüße er sehr. „Die Auswirkungen der konkret geplanten Gebührenreform sind aber entweder nicht durchdacht, oder die Politik möchte sie bewusst verschleiern. Die Pläne schießen über das Ziel hinaus und schaffen neue Ungerechtigkeiten.

Während derzeit intensiv über Sparpotentiale bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten diskutiert wird, schafft die Rundfunkkommission der Länder klammheimlich die Basis für eine gigantische Gebührenerhöhung." Es sei leicht auszurechnen, dass die Reform zu Mehreinnahmen „von mindestens 1,2 Milliarden Euro" führen werde, und dies sei „verfassungsrechtlich unzulässig, denn die Reform darf weder zu Mehr- noch zu Mindereinnahmen führen". Meinte die Politik es mit dem Versprechen ernst, dass die Reform aufkommensneutral sein soll, „müsste sie die GEZ-Gebühr für Privathaushalte senken und die Wirtschaft weit weniger belasten als geplant", sagte Sixt.


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