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Bafin: Anruf bei Gesetzesverstößen | Drucken |
07.09.2010

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) „ahndet" Verstöße immer häufiger nur durch einen bloßen Telefonanruf.

 



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) „ahndet" Verstöße immer häufiger nur durch einen bloßen Telefonanruf. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Mittwochsausgabe). Sie beruft sich dabei auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler, das der Zeitung vorliegt.

So registrierte die Behörde im vergangenen Jahr 54 Verstöße gegen Börsenpflichtmitteilungen (Ad-hoc-Pflichten). 32-mal reagierte sie darauf mit einer bloßen Belehrung. Die Verletzung der Pflicht, Geschäfte von Führungspersonen mit Aktien des eigenen Unternehmens zu veröffentlichen (directors‘ dealings), wurde im Jahr 2009 sogar fast ausschließlich mit einer Belehrung beantwortet – nämlich in 101 von 105 Fällen. Noch drastischer sieht das Missverhältnis bei Verstößen gegen die Vorschrift aus, dass Aktionäre das Über- und Unterschreiten bestimmter Anteilsschwellen bekanntgeben müssen: Von 3712 Verletzungen wurden mehr als 3000 Verfahren ohne jede Reaktion eingestellt.

Zur Erklärung schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk, neue Transparenzvorschriften der EU hätten eine Reihe zusätzlicher Obliegenheiten für Emittenten gebracht. Dies habe zu einem Anstieg der Fehler geführt. Weitere Informationspflichten seien gänzlich neu eingeführt worden. Bei erstmaligen Beanstandungen oder fahrlässigen Verstößen belasse die Behörde es daher in der Regel bei einer formellen Belehrung. Wo selbst diese unverhältnismäßig erscheine, „greift die Bafin zum Telefonhörer". Dieses unbürokratische Vorgehen spiegele sich in der geringen Rate von Bußgeldern wider.

 


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