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Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren | Drucken |
17.12.2010

Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft auf zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren. Das so genannte Zugangserschwerungsgesetz ist seit dem 23. Februar 2010 in Kraft. Alle politischen Initiativen, dieses Gesetz aufzuheben, waren bisher erfolglos.

 

Der FoeBuD hat nun die Anwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt.

Betroffen vom Zugangserschwerungsgesetz sind:

1. Alle Internetnutzer, denen damit der freie Zugang zu Informationen
  verwehrt werden kann,

2. Webseitenbetreiber, die befürchten müssen, dass ihre Webseite
  versehentlich auf eine Sperrliste kommt und

3. Internet Service Provider, die gesetzlich gezwungen sind, die
  Netzsperren umzusetzen.

Alle Betroffenen können sich bis zum 12. Februar 2011 an der Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Internetzensur beteiligen. Sie müssen dafür nur ein Formular ausfüllen und es ausgedruckt an den FoeBuD senden, der die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen wird. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei, zur Finanzierung wird um Spenden gebeten.

Das Online-Formular zum Unterzeichnen und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.foebud.org/netzsperren [1]

Die Verfassungsbeschwerde wird am 21. Februar 2011 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Je mehr Menschen sich beteiligen und je schneller sie dies tun, desto besser!

Bürgerrechtler, Netzaktivisten, Juristen, Missbrauchsopfer und weite Teile der Presse haben dieses Gesetz seit langem kritisiert. Die wichtigsten Kritikpunkte:

  • Das Gesetz verlangt den Aufbau einer technischen Infrastruktur, die es ermöglicht, beliebige "unerwünschte" Inhalte zu blockieren. Damit wird Zensur möglich - ein Vorgehen, das bei anderen Ländern wie China oder  Iran einhellig kritisiert wird.
  • Es besteht ein erhebliches Risiko, dass Seiten gesperrt werden, die  gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen  aus anderen Ländern.
  • Durch Netzsperren verschwindet kein strafbarer Inhalt aus dem  Internet. Die strafbaren Inhalte bleiben unverändert online.  Computerkundige Kriminelle können die Blockaden leicht umgehen.
  • Netzsperren sind kein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung der Missbrauchsdarstellungen. Im Gegenteil. Täter werden durch Netzsperren gewarnt, Ermittlungen der Polizei dadurch vereitelt.
  • Das Sperren nach Zugangserschwerungsgesetz wird zur Zeit nicht vollzogen, weil das Bundesministerium des Inneren durch einen - in dieser Form eindeutig rechtswidrigen - Nichtanwendungserlass das BKA angewiesen hat, vorerst keine Sperrlisten von Webseiten zu führen.
  • Letztlich muss aber jederzeit damit gerechnet werden, dass das Gesetz doch vollzogen wird, zumal die großen Internet-Provider die technischen Voraussetzungen bereits geschaffen haben.


Mit dieser Verfassungsbeschwerde will der FoeBuD e.V. den Aufbau einer Zensurinfrastruktur für das Internet stoppen. Das Zugangserschwerungsgesetz muss zurückgenommen werden!

Weitere Informationen zum Thema Netzsperren erhalten Sie auf den Seiten zur Verfassungsbeschwerde [2]. Die ausführliche Erläuterung, warum das Zugangserschwerungsgesetz verfassungswidrig ist, ist auf der Webseite von RA Thomas Stadler [3] nachzulesen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen im Rechtsausschuss, u.a. von Dominik Boecker finden sich auf der Website des Deutschen Bundestages [4]. Ausführliche Informationen zum Zugangserschwerungsgesetz können bei Wikipedia nachgelesen werden [5].

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Es entstehen jedoch hohe Kosten. Um diese Kosten abzufedern benötigen wir Ihre Spende.Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für Bürgerrechte und Datenschutz mit Ihrer Spende! [6] Konto 5459545902 Sozialbank (BLZ 37020500)

Links:
[1] http://www.foebud.org/netzsperren
[2] http://www.foebud.org/vb-netzsperren
[3]http://www.internet-law.de/
[4]http://www.bundestag.de
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz
[6] https://www.foebud.org/spende


FoeBuD e.V. & Big Brother Awards Deutschland Marktstr. 18 D-33602 Bielefeld
Tel:  0521-175254  Web: www.foebud.org  www.bigbrotherawards.de


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