Porsche könnte von seinen Aktionären gezwungen werden, den eigenen Großaktionär Ferdinand Piëch auf Schadensersatz zu verklagen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am Mittwoch geurteilt, dass Ferdinand Piëch seine Pflichten als Porsche-Aufsichtsrat verletzt habe.
Unmittelbare Haftung sei mit dem Urteil zwar nicht automatisch verbunden, so Braun. Sollten aber die Schadensersatzklagen am Ende erfolgreich sein, könne auch Piëch persönlich haftbar gemacht werden. „Ein wesentlicher Teil der Ansprüche, die wir geltend machen, beruht auf der Ankündigung von Porsche im Oktober 2008, in der offen dargelegt wurde, welche Anteile an VW Porsche über die Optionsgeschäfte bereits hält." Wenn man der Argumentation des OLG folge und Piëch diese Optionsgeschäfte hätte verhindern müssen, hätte es besagte Meldung nicht gegeben, so der Anlegeranwalt. „Dann stünden auch die Ersatzansprüche, die wir geltend machen, nicht im Raum.“
Wenn Porsche Schaden entstanden sei, könne dieser Anspruch gegen Piëch von den Aktionären auch gegen den Willen der Porsche-Verantwortlichen durchgesetzt werden. Dafür reiche die einfache Mehrheit bei einer Hauptversammlung oder die Zustimmung einer Ak! tionärsminderheit, die zehn Prozent des Grundkapitals hält. Derzeit prüfe seine Kanzlei, wie hoch der Aktienanteil seiner Klienten an Porsche sei.