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Middelhoff mittellos | Drucken |
12.02.2012

Ex-Arcandor-Chef Middelhoff erleidet Niederlagevor Gericht – 23 Millionen Euro Festgeld bleiben eingefroren. In dem Verfahren hatte die Eheleute Middelhoff argumentiert, ohne das eingefrorene Geld seien sie vielleicht schon bald nicht mehr flüssig und verfügten nur noch über das absolute Existenzminimum.

 

Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff ist vor dem Kölner Oberlandesgericht mit dem Versuch gescheitert, beim Bankhaus Sal. Oppenheim 23 Millionen Euro Festgeld und weitere 970000 Euro in Wertpapieren per Einstweiliger Verfügung freizuklagen. Die Bank hatte die entsprechenden Konten und Depots eingefroren, weil Middelhoff und seine Gattin Cornelie Kredite von mehr als 100 Millionen Euro nicht mehr bedienen.

In dem Verfahren (Az.: 13 W 79/11) hatte die Eheleute Middelhoff argumentiert, ohne das eingefrorene Geld seien sie vielleicht schon bald nicht mehr flüssig und verfügten nur noch über das absolute Existenzminimum. Die Kölner Richter mochten dem nicht folgen und wiesen den Antrag zurück. Die Middelhoffs hätten „nicht glaubhaft gemacht“, dass sie ohne das Geld in „eine existentielle Notlage“ geraten könnten.

Die Antragsteller veranschlagten ihre monatlichen Lebenshaltungskosten viel zu hoch und rechneten sich unanständig arm. So sei „nicht nachvollziehbar belegt, dass die von ihnen mit monatlich 35000 Euro veranschlagten Kosten der Lebenshaltung unverzichtbar und nicht in zumutbarer Weise reduzierbar sind“.

Middelhoff und seine Frau sollten sich an der Wirklichkeit orientieren und nicht am „subjektiven Empfinden aufgrund ihrer bisherigen Lebensführung“. Deshalb sei auch „nicht ersichtlich, wieso für ihre Immobilien in Bielefeld Personalkosten von monatlich über 20000 Euro unverzichtbar sein sollten“. Gleiches gelte „für monatliche Personalkosten von 15000 Euro für Gärtner und Bewachung des Anwesens der Antragsteller in St. Tropez“.

Hinzu komme, „dass weiterhin nicht nachvollziehbar und plausibel dargelegt, geschweige denn hinreichend glaubhaft gemacht ist“, warum es „nicht möglich ist, vorhandenes Vermögen“ einzusetzen, um etwaige Engpässe zu überbrücken. Etwa jene „619586,83 Euro“, die als „liquides Vermögen bei Drittbanken“ lägen. Oder „erhebliches unbelastetes Vermögen“ im Eigentum von Cornelie Middelhoff, „dessen Verwertung oder Belastung möglich erscheint“.

Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller wollte sich zu den Vermögensverhältnissen seiner Mandanten „nicht im Detail“ äußern. Er sei aber sicher, das Hauptsacheverfahren gegen die Bank zu gewinnen, „weil die  Darlehensforderungen von Sal. Oppenheim nur auf dem Papier bestehen – juristisch sind diese Forderungen nichtig“. DER SPIEGEL 7/2012


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