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Staat, Geld und Währung

Was ist eigentlich ein „Staat“? Was ist unter einem „Gesetzlichen Zahlungsmittel“ zu verstehen? Und was bedeutet der Begriff „Währung“? Die überraschenden Antworten auf diese vermeintlich „dummen“ Fragen finden Sie in diesem Beitrag, der auch aufzeigt, daß der EURO ungültig ist und die „BRD“ kein Staat war.


von Norbert Knobloch

Ein Staat ist nach der völkerrechtlichen Definition (Konvention von Montevideo vom 26. 12. 1933) ein Gebilde, das mindestens folgende Merkmale aufweisen bzw. Bedingungen erfüllen muß:

 

  • Staatsvolk (stabile Bevölkerung homogener [genetischer / ethnischer, geschichtlicher, kultureller, sprachlicher] Identität mit Zu- oder Angehörigkeit zu diesem Staat [Staatsangehörigkeit], die sich dauerhaft überwiegend innerhalb eines definierten [umgrenzten] Gebietes aufhält – dem Staatsgebiet [Hoheitsgebiet / Territorium])

 

  • Staatsgebiet (Hoheitsgebiet / Territorium: definierter Landbesitz des Staates, der in der Verfassung definiert sein muß, und innerhalb dessen die Gesetze dieses Staates gelten)

 

  • Staatsgewalt (stellvertretende Machtausübung einer Regierung, die aufgrund der Verfassung zum Regieren im Auftrag des Staatsvolkes auf Widerruf befristet ermächtigt und befugt ist)

 

  • Völkerrechts-Subjekt-Status (Kompetenz und Privileg, mit anderen Völkerrechts-Subjekten [Staaten] in politischen, diplomatischen Kontakt und Verkehr zu treten [Krieg und Frieden])

 

(Die klassische Staatsrecht-Lehre nennt nur die ersten drei Merkmale [Drei-Elemente-Lehre]. Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal eines Staates; ebenso wenig ist eine Mindestgröße des Staatsgebietes festgelegt. Staaten können auch dann fortbestehen, wenn sie unter einer Besatzungs-macht stehen, also okkupiert sind. Historisches und aktuelles Beispiel: Zweites Deutsches Reich. Die am 17. 07. 1990 in Paris de jure aufgelösten „BRD“ [von U.S.-Außenminister James Baker III] und „DDR“ [von UdSSR-Außenminister Schewardnadse] waren nie souveräne Staaten, sondern provisorische Besatzungs-Konstrukte der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges)

 

»Geld« als Tauschmittel wird von einem souveränen Staat per Verfassung und Gesetz oder von einer Besatzungsmacht (nach der Haager Landkriegsordnung von 1907) zum Zahlungsmittel in dem entsprechenden Währungsraum bestimmt und damit zum Öffentlichen Gut und zum Gesetzlichen Zahlungsmittel. (Vgl. Green, AVR [Allgemeines Völkerrecht] 14 [1969/70], 190 [sog. „Rhodesien-Banknoten-Fall“]) Ein „gesetzliches Zahlungsmittel“ ist ein Zahlungsmittel, mit dem nach dem Gesetz eines Staates eine Geldschuld rechtswirksam erfüllt und damit getilgt werden kann. Dann spricht man von einem Gesetzlichen Zahlungsmittel mit schuldbefreiendem Annahmezwang.

 

Der Annahmezwang besteht darin, daß jeder, der sich in dem betreffenden Währungsraum bewegt, dieses Zahlungsmittel im Austausch für seine Güter und Leistungen oder geldwerten Forderungen gegenüber Dritten annehmen muß. Umgekehrt zu dieser Annahmepflicht besteht das Recht, nach dem jeder verlangen und darauf bestehen kann, daß seine geldwerten Forderungen mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel beglichen werden. Das schließt aber rechtlich nicht aus, daß der Gebrauch jedes anderen Tauschmittels als Zahlungsmittel vereinbart werden kann: in privaten Verträgen nämlich darf im Rahmen der Vertragsfreiheit nach Vereinbarung jedes Zahlungsmittel benutzt werden; nur Steuern, Abgaben und Gebühren müssen mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel entrichtet werden. (Diese Tatsache ist für den Aufbau eines privaten Geld-Systems auf Gold und Silber als „ziviler Ungehorsam“, als „zivile „Notwehr“ und als Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 des „Grundgesetzes für die »Bundesrepublik Deutschland«“ gegen das verfassungs- und völkerrechtswidrige Schuld- und Falschgeld-Währungs-System des EURO sehr wichtig!)

 

Das Privileg und die Kompetenz, Banknoten zu drucken, gehören zu den gewährten Grundrechten eines völkerrechtlich (also nach Internationalem Recht) anerkannten, d. h. souveränen Staates. Eine Kolonie, ein Protektorat oder ein besetzter Staat kann / darf keine eigene Währung herausgeben. Das im Auftrag eines souveränen Staates herausgegebene Geld ist nach geltendem Völkerrecht, das wiederum Bestandteil des Internationalen Rechts (International Public Law) ist, eine Öffentliche Einrichtung, ein Öffentliches Gut – und zwar „Gesetzliches Zahlungsmittel für alle Schulden, öffentliche und private“. (siehe z. B. U.S.-Dollar: „This note is legal tender for all debts, public and private“) Eine Banknote ist nach dem Völkerrecht ein Schuldschein eines Staates, ein öffentlich-rechtlicher Schuldschein (siehe z. B. Britisches Pfund Sterling: „I promise to pay the bearer on demand the sum of …“) Deshalb genießen Zentralbanken nach dem Internationalen Recht Immunität (siehe Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens vor der Internationalen Gerichtsbarkeit vom 2. Dezember 2004; UN Document A/RES/58/38, 16. 12. 2004, Annex 10, Art. 21, Abs. 1 lit [c] sowie Urteil des Schweizer Bundesgerichtes vom 24. April 1985 [BGE 111 1A 62]). Nationales und Internationales Recht (Legal Tender Laws) sehen daher vor, daß auf jeder Banknote bestimmte Kennzeichen sein müssen:

 

  • Das Wort „Banknote“
  • Wertangabe (Nennwert / Nominalwert / Kurswert)
  • Serien-Nummer
  • Der Name des betreffenden Staates als Hoheitsträger
  • Der genaue Ausgabe-Ort (Sitz der ausgebenden Notenbank)
  • Das genaue Ausgabe-Datum
  • Zwei Unterschriften (Präsident der Notenbank und sein Stellvertreter)
  • Strafrechts-Klausel (Hinweis auf die Strafbarkeit des Nachmachens [„Fälschens“])
  • Sicherheits-Merkmale

 

(Außer den eher zweitrangigen Kennzeichen der Angaben des Nenn- oder Kurswertes, der Serien-Nummer und der Sicherheits-Merkmale findet sich nichts davon auf den ungültigen Euro-Scheinen:

 

Der EURO ist weder rechtmäßiges Geld (lawful money) noch gesetzliches Zahlungsmittel (legal tender) noch staatliche Währung, sondern nur noch inoffizielles, aber rechtswidriges/ ungesetzliches „Öffentliches Zahlungsmittel“, das keinem Annahmezwang mehr unterliegt!

 

[Siehe auch den Beitrag des Verfassers vom 20. 12. 2010 „Ist der Euro ungültig?“, http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/7001-ist-der-euro-ungueltig])

 

Eine Währung ist die Geldsorte, die der Staat als gesetzliches Zahlungsmittel für sein Hoheitsgebiet bestimmt hat. Der Währungsraum entspricht dem Hoheitsgebiet, für das die betreffende Geldart amtlich festgelegt ist. Der Währungsraum ist also der Geltungsbereich einer Währung. De jure üben die Finanzminister, de facto jedoch die privaten Zentralbanken die Kontrolle über die Währung und die Währungs-Politik der heutigen Nationalstaaten aus. Die Zentralbanken besitzen in fast allen Industrie-Staaten fast unbeschränkte Macht und fast völlige Autonomie; die Regierungen können gar nicht oder nur in sehr geringem Maße auf die Finanz-Politik der Zentralbanken Einfluß nehmen.

 

Es werden zwei Arten von Währungen unterschieden: Gebundene oder Gedeckte Währungen und Ungebundene oder Ungedeckte Währungen. Gedeckte Währungen sind Metall-Währungen, bei denen entweder Edelmetalle als Gold- und Silber-Münzen im Umlauf sind oder das umlaufende Ersatz-Zahlungsmittel, meistens Papiergeld in Form von Banknoten, wieder gegen diese Edelmetalle eingetauscht werden kann. Dabei wird noch einmal zwischen Monometallistischen und Bimetallistischen Währungen unterschieden. Bei der ersten Währung dient nur ein Edelmetall als Währungs-Metall; bei der zweiten Währung dienen zwei Edelmetalle als Währungs-Metalle.

 

Eine bimetallistische Währung kann die Form einer Doppel-Währung oder einer Parallel-Währung annehmen. Im Falle der Doppelwährung besteht zwischen den beiden Edelmetallen, meistens Gold und Silber, ein willkürlich festgelegtes Wechselkurs-Verhältnis. Der Nachteil und das Problem dabei ist jedoch, daß sich das Mengenverhältnis zwischen beiden Metallen ständig verändert und so der nominale vom realen Wechselkurs abweicht. Im Fall der Parallelwährung ist das Wechselkurs-Verhältnis nicht künstlich festgelegt; es existieren de facto zwei Währungen nebeneinander.

 

Ungedeckte Währungen sind nicht an Edelmetalle gebunden; ein gesetzliches Recht auf den Umtausch von Bargeld in Gold und Silber besteht nicht. Die Geldmenge ist theoretisch und auch praktisch beliebig und unbegrenzt vermehrbar und verringerbar, wobei es die privaten Zentralbanken / Notenbanken sind, die die Geldmenge, „selbstverständlich“ in ihrem eigenen Interesse, steuern. Das Geld wird von den Zentralbanken in einem Monopol geschaffen, kontrolliert und vernichtet – ganz nach ihrem eigenen Bedarf. Das  ist die Ursache für Inflation und Deflation.

 

Und das ist per definitionem Faschismus: Die Diktatur des Kapitals bzw. der Hochfinanz.        

 

Zentralbanken sind eine Erfindung der Planwirtschaft und unvereinbar mit einem freien Markt.

 

Sozialismus und Kommunismus sowie Kapitalismus sind nur verschiedene Formen desselben Prinzips: Beide Systeme beruhen auf zentral gesteuerter Planwirtschaft und unterscheiden sich lediglich dadurch, daß ein Zentralkomitee oder eine Zentralbank die Wirtschaft und damit die Politik kontrolliert und manipuliert. Beide Systeme sind also zentralistisch und damit faschistisch.

 

Mit dem systematisch und methodisch betriebenen Betrugs-Mechanismus Inflation (zu viel Geld) Deflation (zu wenig Geld), abwechselnd künstlich erzeugt, entrechtet und enteignet, bestiehlt und beraubt die private Hochfinanz regelmäßig die arbeitenden, steuerzahlenden Bürger der Nationalstaaten  sowie bereichert sich selber unaufhörlich und unendlich – an Geld und Macht.

 

Die willkürliche Veränderung der umlaufenden Geld(zeichen)menge durch die privaten Zentral- u. Notenbanken ist der zentrale Hebel zur Ausübung von Geldmacht per organisierter Kriminalität.

 

Soll der Wert des Geldes, also die Kaufkraft, stabil bleiben, darf die Geldzeichenmenge nicht – niemals! – künstlich manipuliert, d. h. vermehrt oder verringert werden. Andernfalls kann das Geld seine wichtigste Funktion nicht erfüllen, und der Inhaber wird um seinen verdienten Lohn betrogen:

 

Die eigentliche und wichtigste Funktion des Geldes ist es, einen durch Eigenleistung verdienten Rechtsanspruch auf gleichwertige Gegenleistung unbefristet und ungeschmälert sicherzustellen.

 

Erfüllt das Geld diese seine Hauptaufgabe vollkommen, so ist es echtes, gutes Geld. Erfüllt es diese Aufgabe unvollkommen oder gar nicht, so daß der Inhaber seinen durch geleistete Arbeit erworbenen und (mit der Banknote) verbrieften Anspruch teilweise oder gänzlich einbüßt, so ist es minderwertiges oder wertloses „Geld“, mithin Pseudo-„Geld“: Scheingeld oder Falschgeld.

 

Nur ein echter Bimetall-Standard, bei dem alle Güteransprüche sich auf Gold und Silber zurück-beziehen, d. h. alle Banknoten Gold- und Silber-Zertifikate sind, taugt zu einer echten Währung!

 

Seit der Aufhebung der Golddeckung des U.S.-Dollars 1971 sind fast alle Währungen ungedeckt. Das bedeutet, daß das sog. „Geld“ fast aller Währungen kein »Geld« mehr ist, sondern Falschgeld:

 

Echtes Geld (Gold- und Silber-Münzen) ist abgeschafft und durch falschen „Kredit“ ersetzt worden! In Wirklichkeit gibt es heute weltweit überhaupt kein Geld und keinen Kredit mehr!

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