Liebe Leser,
der politisch forcierte Atomausstieg ist nach wie vor in vollem Gange. Die Energiekonzerne geben sich größte Mühe, den veränderten Anforderungen dieser Zeit gerecht zu werden. Die grüne Wandlung birgt einen interessanten Wettbewerb, welcher von den Konzernen öffentlichkeitswirksam ausgetragen wird. Denn die Hinwendung zu erneuerbaren Energien gibt den Beteiligten die Möglichkeit, sich als Verfechter einer zukunftsorientierten Denkweise zu präsentieren, um die moralisch-ethische Vormachtstellung des jeweiligen Unternehmens zumindest nach außen hin zu untermauern.
Grüne Überproduktion
Auch der Energiekonzern E.ON befindet sich inmitten jenes Deutungskampfes. Hierzu präsentiert das Unternehmen seit geraumer Zeit neue Errungenschaften in Bezug auf die Energiewende und geriert sich damit als stolzer Vorreiter. Im Sinne dessen teilte der Konzern jüngst mit, dass E.ON sogar mehr grünen Strom in seinen Verteil-Netzen zur Verfügung hat, als tatsächlich gebraucht wird. Konkret handelt es sich um die Netze der Betreiber Avacon, Bayernwerk, E.DIS und Schleswig-Holstein Netz.
Die nicht benötigte Energie wird in das Netz der Übertragungsnetzbetreiber abgegeben. Sollte kein Netz in der Lage sein, den Strom aufzunehmen, müssen einzelne Erzeugungsanlagen abgeschaltet werden. Um die finanziellen Schäden einer solchen Abschaltung zu begrenzen, fallen unter anderem sogenannte vermiedene Netzentgelte an. Diese Gutschrift wird entweder direkt an die jeweiligen Anlagebetreiber ausbezahlt oder geht in speziellen Fällen in den sogenannten EEG-Topf (Erneuerbare Energien Gesetz).
Euphorie und Verärgerung
Die Überproduktion grüner Energie ist für E.ON der Beleg, dass man mit „hoher Effizienz und Kompetenz die Energiewende in Deutschland vorantreibt“. Diese Euphorie war jedoch nicht immer so stark ausgeprägt. In den Jahren nach der Ankündigung des Atomausstiegs zeigten sich E.ON, wie auch die sonstigen Energieriesen, verärgert angesichts der staatlichen Eingriffe in die Branche.
Das Problem: Der Atomausstieg ist sehr teuer. Einen Lichtblick gibt es aber – Ende letzten Jahres urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundesregierung eine „angemessene“ Entschädigung zu entrichten habe.