Liebe Leser,
ein Vermieter kann seinen Mietern zwar den Mietvertrag kündigen, braucht dafür aber einen nachvollziehbaren Grund. Das gilt vor allem bei Kündigungen aus Eigenbedarf beziehungsweise zur Umfunktionierung der Wohnräume in Büro- oder Gemeinschaftsräume. Für den Mieter kann das mitunter zu Verunsicherung darüber führen, wie stabil so ein Mietverhältnis letztlich ist. Rechtsexperten von ARAG verweisen auf zwei Fälle des Bundesgerichtshofes, bei denen ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.