Immer mehr Opfer von öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstreckungen. ARD & ZDF kennen keine Gnade. Die Deutsche Anwaltshotline bietet jetzt Erste Hife in Sachen Rundfunkbeitrag und bietet Ratsuchenden eine begrenzte Zeit kostenlose telefonische Rechtsberatung.
Geschätze zwei Millionen Gebührenverweigerer, rund 50000 Zwangsvollstreckungen pro Monat. Das ist die Bilanz des ARD & ZDF Gebühren-Zwangsmaßnahmen. Siehe auch: ARD ZDF Gebühren-Terror: die schlimmsten Fälle.
Immer mehr Menschen sagen NEIN zum Beitragsservice, der nichts anderes ist als eine zwangsverordnete Mediensteuer, welche Indendanten und ARD-Bosse ein hochdotieres, sorgenfreies Leben garantieren. Leider genießen die öffentlichen Medien-Schergen den Schutz der Politik. ARD & ZDF stehen unter politischen Artenschutz, dürfen ungestraft Daten bei Meldeämtern erschnüffeln und bedienen sich ungeniert öffentlicher Behörden (z.B. Finanzamt) um die öffentlich-rechtlichen Erpressungsgelder einzutreiben.
Doch was tun, wenn die Drohschreiben kommen? Wie reagieren, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
Nachdem 2013 die GEZ in „Rundfunkgebührenanstalt“ umbenannt und damit auch das Modell der Rundfunkgebühren geändert wurde, ist die Empörung über die von vielen als Zwangsabgabe gesehene Gebühr nicht abgeklungen. Ganz im Gegenteil: Deutschlandweit gibt es Widerstand. Die „Initiative bayerische Rundfunkabgabe fair-ändern“, sammelt Unterschriften, um die Politik dazu zu bewegen, die Kritik der Bürger, Datenschützer, Medienpolitiker ernst zu nehmen.
Die Deutsche Anwaltshotline engagiert sich, informiert über die Rechtslage und bietet Ratsuchenden (eine begrenzte Zeit lang) kostenlose telefonische Rechtsberatung. Wir diskutieren dieses Thema gerne mit Ihnen. Rufen Sie einfach unter der Festnetznummer 0911 / 517-9999-4 an und lassen Sie sich kostenlos von einem fachkundigen Rechtsanwalt zum Thema Rundfunkbeitrag beraten. Wir übernehmen die Beratungsgebühren des Rechtsanwalts für Sie! Die Termine für die jeweils einstündige Rechtberatung sind:
Der direkte Draht für Fragen zur GEZ
Kostenlose Anwaltshotline: 0911 / 517-9999-4
Zeiten:
Mittwoch, den 24.06.2015, 14:00 Uhr
Mittwoch, den 01.07.2015, 14:00 Uhr
Mittwoch, den 08.07.2015, 16:00 Uhr
Mittwoch, den 15.07.2015, 16:00 Uhr
Da wir einen großen Andrang erwarten, kann es durchaus sein, dass einige Anrufer nicht durchkommen. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir für die Rechtsberatung nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung stellen können. Wir bitten um Nachsicht, falls nicht alle Anrufer beraten werden können.
Nach der 2013 in Kraft getretenen Reform muss nun jeder Haushalt eine Rundfunkgebühr zahlen. Ausnahmen werden nur bei Personen gemacht, die folgende Leistungen beziehen:
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung
- ALGII oder Sozialgeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Ausbildungsförderung nach BAföG (nicht mehr bei Eltern wohnend)
- Berufsausbildungshilfe (nicht mehr bei Eltern wohnend)
- Ausbildungsgeld
Außerdem können unter anderem Sonderfürsorgeberechtigte, Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben, taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe von der Rundfunkgebühr befreit werden.
Blinde oder sehbehinderte Menschen sowie behinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80% können eine Ermäßigung beantragen. Bei bestimmten Härtefällen kann auch eine Rundfunkabgabenbefreiung beantragt werden.